Die nationale Impfverordnung wurde im April abermals angepasst – und zwar anhand der bereits zuvor überarbeiteten Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) (“Der Hausarzt” 7/21).
Bereits mit Astrazeneca geimpfte Personen unter 60 Jahren sollen nun bei der Zweitimpfung nach zwölf Wochen anstatt Vaxzevria® einen mRNA-Impfstoff, also Comirnaty® (Biontech/Pfizer) oder Moderna erhalten können.
Die bisher in der Verordnung geltende Vorgabe, dass Erst- und Zweit- sowie Auffrisch-impfungen mit der Vakzine der Erstimpfung erfolgen müssen, wird aufgehoben.
Zudem heißt es neu: “Beim Abstand zwischen Erst- und Folge- sowie Auffrischimpfungen ist der von der STIKO empfohlene Abstand möglichst auszuschöpfen”.