Für Hausärztinnen und Hausärzte, die Covid-19-Erkrankte mit Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf über die Möglichkeit einer monoklonalen Antikörpertherapie informieren möchten, stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine Praxisinfo zur Verfügung.
Sie enthält Hintergrundinfos, einen Überblick über Voraussetzungen, aber auch eine bundesweite Liste mit Ansprechpartnern.
Laut der Ende April in Kraft getretenen und rückwirkend seit 1. Januar geltenden Rechtsverordnung, die die monoklonale Antikörpertherapie in Deutschland regelt, kann diese auch ambulant erfolgen, sofern ein Vertragsarzt die Anwendung für einen Patienten als indiziert erachtet und die Therapie im Rahmen eines individuellen Heilversuchs verantwortet.
Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall über die 88400 EBM (450 Euro).