Zu diesem Ergebnis ist das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) gekommen und hat damit einen entsprechenden Vorbericht aus dem vergangenen Jahr (“Der Hausarzt” 14/2018) bestätigt. Demnach kann die Frage nach Vorteilen eines universellen Screenings nicht beantwortet werden, weil es für den Vergleich keine aussagekräftigen Studien gebe. Dass es sie künftig geben wird, hält das Institut für unrealistisch. “Denn die erforderlichen hohen Fallzahlen dürften kaum zu erreichen sein”, heißt es.
Knapp ein Fünftel der Schwangeren sind Angaben des IQWiG zufolge im Genitalbereich mit B-Streptokokken besiedelt. Um einer Infektion der Babys vorzubeugen, erhalten Schwangere eine Antibiotika-Prophylaxe, wenn Fieber vorliegt, eine Frühgeburt droht oder sich der Geburtsvorgang stark verzögert (sogenannte Risiko-Strategie). Andere Länder hingegen setzen auf ein universelles Screening. Auch die aktuelle Leitlinie der Deutschen Fachgesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe empfiehlt einen solchen B-Streptokokken-Test generell gegen Ende der Schwangerschaft. Bislang müssen die werdenden Mütter den rund zehn bis 30 Euro teuren Test häufig selbst bezahlen. GKV-Regelleistung ist er nur, wenn eine Frühgeburt droht.
Wie bereits beim Vorbericht identifizierte das Institut jedoch keine Studie, die belastbare Ergebnisse hätte liefern können. Eine große Kohortenstudie, auf die sich auch die Fachgesellschaft bezieht (Schrag 2002; DOI: 10.1056/NEJMoa020205), hält das IQWiG “weiterhin für nicht hinreichend sicher”. Das liege vor allem daran, dass sich die Teilnehmerinnen nicht nur in Hinblick auf den Test, sondern auch in anderen Merkmalen deutlich unterschieden, weshalb etwa eine niedrigere Komplikationsrate viele Gründe haben könne.