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UAW-RadarLeitfäden und Formulare zu Valproat

Einige unerwünschte Arzneimittelwirkungen werden erst bekannt, wenn die Therapien breit angewendet werden. Die wichtigsten Warnhinweise des BfArM und der AkdÄ fasst der „UAW-Radar“ thematisch für Hausärzte zusammen.

Schwangere sollten kein Valproat einnehmen, erinnert das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im November 2018.

Denn während es in der Regel bei 2-3 von 100 Neugeborenen zu Geburtsfehlern kommt, steigt diese Zahl auf 10 von 100 bei Schwangeren, die Valproat erhalten. Dazu zählen etwa Gesichts- und Schädeldeformationen (Lippen- oder Gaumenspalte), Spina bifida und Missbildungen der Gliedmaßen, des Herzens, der Nieren, der Harnwege und der Sexualorgane.

Bei 30-40 von 100 Kindern treten Entwicklungsstörungen auf. Sie lernen langsamer laufen und sprechen, sind geistig weniger leistungsfähig als Gleichaltrige.

Das BfArM stellt einen Leitfaden für Patientinnen sowie einen für medizinisches Fachpersonal, ein Formular zur Bestätigung der Risikoaufklärung und eine Patientenkarte zur Verfügung: https://hausarzt.link/ATVoz

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