Düsseldorf. Medizinisch nicht notwendiges “Babykino”, also Ultraschall bei Ungeborenen im Mutterleib, ist ab 2021 verboten. Darauf hat der Berufsverband der Frauenärzte am Dienstag (19.2.) im Vorfeld seines Jahreskongresses in Düsseldorf hingewiesen. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Das Verbot – eine Verordnung der Bundesregierung – umfasse alle Arten von Babykino und -fotos während der Schwangerschaft, die über die medizinische Notwendigkeit hinausgehen. Als nichtmedizinischer Zweck gelten demnach Anwendungen, die nicht den Zweck der Untersuchung und Behandlung einer Patientin oder eines Patienten, der Früherkennung von Krankheiten, der Schwangerschaftsvorsorge oder der medizinischen Forschung dienen.
Das geht aus Paragraf 10 des Artikels 4 der “Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen” hervor, die Teil der Reform des Strahlenschutzrechts des Bundesumweltministeriums ist. Die Änderungen sollen überwiegend am 31. Dezember 2020 in Kraft treten.
Höhere Schallbelastung
Babys sollen so vor unnötigen Einflüssen geschützt werden. Für schwangere Frauen sei es inzwischen selbstverständlich, Aufnahmen ihrer ungeborenen Kinder digital zeigen zu können, berichtete der Saarbrücker Frauenarzt Jochen Frenzel. Sehr problematisch sei ein “Babykino” von nichtmedizinischen Anbietern solcher Geräte, die sich werdende Eltern leihen könnten.
3D- und 4D-Aufnahmen hätten eine höhere Schallbelastung. Medizinisch notwendige, möglichst kurze Untersuchungen seien zwar unproblematisch. Ultraschall erwärme bei längerer Dauer aber das Gewebe um bis zu vier Grad. Dadurch könne es Schaden nehmen. Deshalb sollte die Untersuchung durch ausgebildetes Personal erfolgen und nur wenige Sekunden dauern, so Frenzel.
In der Verordnung begründet der Gesetzgeber die Änderung wie foglt: Die nötigen Ultraschallintensitäten seien “mit einem potenziellen Risiko für das Ungeborene verbunden, insbesondere da mit Beginn der Knochenbildung wesentlich mehr Schallenergie am Knochen absorbiert wird. Darüber hinaus fehlen verlässliche Untersuchungen über die Folgen dieser Anwendung.”
Nicht umstritten sei hingegen der medizinische Einsatz von transkutaner und transkavitärer Ultraschalldiagnostik, schreibt der Berufsverband in einer Mitteilung. Dies sei nach “wissenschaftlicher Meinung für die Feten ungefährlich”. Auch Verlaufskontrollen der fetalen Entwicklung seien weiter erlaubt, die medizinische Indikation müssten Frauenärzte jeweils im Einzelfall stellen.
Mit Material von dpa