Kürzlich ist die überarbeitete S3-Leitlinie zu Morbus Crohn erschienen. Wichtige Neuerungen umfassen die Empfehlungen zur Sonografie: Der Ultraschall des Darms hat sich nicht nur bei der Erstdiagnose, sondern auch bei Verlaufskontrollen fest etabliert.
Studien hätten gezeigt, dass die Sonografie gleichwertig zu anderen bildgebenden Verfahren wie CT und MRT ist, so die Leitlinienautoren.
Die Autoren betonen zudem, dass Studien bisher keinen eindeutigen Nutzen für eine Treat-to-Target-Steuerung der Therapie finden konnten. Bei dieser Art der Therapiesteuerung richtet sich die Therapie auch an objektiven Parametern wie Entzündungswerten im Blut oder dem in einer Koloskopie darstellbaren Entzündungszustand der Darmschleimhaut aus.
Diese objektiven Krankheitszeichen können vorhanden sein, auch wenn die Patienten selbst beschwerdefrei sind. Somit ist eine endoskopische Kontrolle den Autoren zufolge nur sinnvoll, wenn die Patienten Beschwerden äußern und sich aus dem Befund auch Konsequenzen ergeben. Für die Betroffenen solle das auch die Zahl der Kontrollendoskopien verringern.
Neu an der Leitlinie ist auch, dass sie die künstliche Trennung zwischen Chirurgie und Innerer Medizin aufhebt und internistische sowie operative Behandlungen gleichberechtigt nebeneinanderstehen.
Chirurgische Therapien sind den Autoren zufolge keinesfalls das letzte Mittel der Wahl, sondern vielmehr integraler Bestandteil. red
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS)
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Die aktualisierte Leitlinie zu Morbus Crohn finden Sie unter: www.hausarzt.link/HmcJd