Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Hausarzt MedizinFlüchtlinge in der Hausarztpraxis

Kamen im Jahr 2015 insgesamt etwa eine Millionen Geflüchtete nach Deutschland, so scheint sich der Flüchtlingsstrom inzwischen deutlich zu reduzieren. Dies hat zur Entlastung aller beteiligten Helfer und Organisationen geführt. Doch nicht wenige Flüchtlinge sind aufgrund ihrer Erlebnisse traumatisiert.

Die Registrierung, Erstuntersuchung und Überführung von Flüchtlingen in dauerhafte Unterkünfte und Wohnungen und damit in die reguläre medizinische Versorgung gelingen derzeit schnell. In vielen Bundesländern erhalten die Angekommenen jetzt statt der Sozialamtsscheine Versicherungskarten der Krankenkasse, haben allerdings während des laufenden Asylverfahrens auch damit nur einen eingeschränkten Anspruch auf Gesundheitsleistungen für eine erforderliche Behandlung bei akuten Erkrankungen, zur Schwangeren- und Kindervorsorge, für Impfungen sowie Arzneimittel. Diese Leistungen übernimmt weiterhin das Sozialamt der Kommunen. Bei Feststellung chronischer Erkrankungen oder bei Bedarf an komplexeren Untersuchungen (MRT) oder Therapien, Heil- und Hilfsmitteln muss der (Haus-)Arzt entsprechende Begründungen schreiben. Fachfremdes Personal im Sozialamt oder des MDK entscheiden dann über die Gewährung. Gleiches gilt für Leistungen der Psychotherapie, die oft als Behandlung von chronischen Erkrankungen abgelehnt wird.

Darüber hinaus ist derzeit mit bis zu 400.000 nicht versicherten Migranten zu rechnen, die keinerlei Anspruch auf medizinische Versorgung haben.

Versorgung von psychischen Störungen

Die Versorgung von psychischen Störungen bei den Geflüchteten rückt inzwischen, nachdem die Rahmenbedingungen ihrer sozialen und medizinischen Versorgung geregelt scheinen, in den Vordergrund. Es ist davon auszugehen, dass die durchlebten Gräuel in Krieg und Flucht, Tod von Angehörigen, Folter und Vergewaltigung bei bis zu 50 Prozent der Betroffenen zu einer posttraumatischen Belastungsstörung führen. Die Prävalenz der posttraumatischen Belastungsstörung bei Asylsuchenden in Deutschland liegt mit 40 Prozent etwa zehn-mal höher als in der Normalbevölkerung. Bei fast 90 Prozent dieser Gruppe besteht darüber hinaus eine weitere psychische Störung.

Es wird nicht zu leisten, aber eventuell auch nicht notwendig sein, allen traumatisierten neuen Mitbürgern eine langfristige Traumabehandlung oder Psychotherapie zu bieten. Wichtig ist auch bei körperlichen und psychosomatischen Beschwerden eine wertschätzende, ruhige und fürsorgliche Betreuung. Eine sichere Umgebung, eine neue Wohnung als Heimat und vor allem die Zusammenführung der Familien der Geflüchteten können in vielen Fällen so stabilisierend wirken, dass eine Psychotherapie überflüssig wird. In ärztlichen Gesprächen sollten Respekt, Ordnung und Information vermittelt und eine gute, vertrauensvolle Beziehung versucht werden.

Ressourcenaktivierung und Psychoedukation sowie in schweren Fällen die Verordnung von Psychopharmaka sind auch in der Hausarztpraxis gut zu leisten. Eine vertiefte Exploration des Erlebten muss unterlassen werden, um die traumatischen Erlebnisse nicht zu reaktivieren. Zur Medikation kommen bei postraumatischen Belastungsstörungen selektive Serotonin-Wiederaufnahmehemmer (SSRI), vor allem Paroxetin und Sertralin oder auch Venlafaxin in Betracht, ggf. auch leichte Neuroleptika wie Risperidon und Promethazin.

Sollten zur psychischen Stabilität der Asylanten neben sozialen und ökonomischen Rahmenbedingungen schließlich doch auch psychotherapeutische Angebote nötig sein, ist die Empfehlung an ein "Psychosoziales oder Traumatherapeutisches Zentrum für Flüchtlinge und Folteropfer" sinnvoll. Deren Bundesarbeitsgemeinschaft BAfF zählt 32 Mitglieder, die in der interdisziplinären Zusammenarbeit von Ärzten, Psychologen, Sozialarbeitern, Juristen und Dolmetschern spezialisierte Hilfen bieten.

Infos im Internet

  • BAfF e.V.: Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V. (BAfF e.V.) bietet unter anderem Adressen muttersprachlicher, geschulter Übersetzer, Informationen zu Kostenregelungen, Hinweise zur Erstellung von Attesten und Gutachten für Ausländerbehörden sowie eine informative Broschüre für Hausärzte, die Flüchtlinge behandeln. baff-zentren.org

  • Bundesärztekammer: Informationen der Bundesärztekammer zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen. bundesaerztekammer.de/aerzte/versorgung/fluechtlinge

  • BDÜ: Datenbank des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer e. V. mit 7500 Dolmetschern in 80 Sprachen suche.bdue.de

  • Medibüros / Medinetze: Adressen von Medinetzen bzw. ehrenamtlichen Helfern, die nicht versicherten und papierlosen Migranten eine medizinische Behandlung vermitteln. medibueros.org

  • Patienteninformationen, Anamnesebögen, Einnahmeplan für Medikamente in verschiedenen Sprachen und mehr hat die Redaktion für Sie online zusammengestellt: www.derhausarzt.eu

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.