Was nach einem Tauchunfall von Rettungsdiensten, erstbehandelnden Ärzten, Notärzten oder Ärzten in Notaufnahmen zu tun ist, legt die internationale Leitlinie Tauchunfall fest.
Die 2014 erstmals veröffentlichte Leitlinie wurde von der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) und der Deutschen interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) jetzt überabeitet und gilt bis 2027.
red