Gefährlicher Generikaaustausch
von Dr. Matthias Blasberg, Facharzt für Allgemeinmedizin, Böblingen
Zu “Jeder Fehler zählt, Fehlerbericht #436″ in “Der Hausarzt” 10/23, 5. Juni 2023
Die Frage ist doch, ob hier überhaupt ein Fehler im strengeren Sinne passierte oder – wenn man von einem Fehler sprechen will – wem dieser unterlief.
Der Hausarzt bzw. die Hausärztin verschreibt das vom Facharzt verordnete Medikament weiter. Allerdings – und das wird im Fehlerbericht nicht erwähnt – wird von der Arztsoftware beim Versuch der Verordnung eines Markenpräparates das jeweils günstigste Generikum als Alternative angeboten.
Insbesondere dann, wenn der Patient /die Patientin in der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) eingeschrieben ist. Auf dem Rezept landet also in unserem Beispiel Beclometason anstatt Ventolair.
Es ist also weder der Fach- noch der Hausarztpraxis noch der Apotheke und am allerwenigsten der Patientin die Schuld zuzuschreiben.
Im Text wird genannt, dass die Patientin “die Gleichheit der Arzneimittel nicht erkannt” bzw. den “Austausch nicht verstanden” hätte.
Vielmehr ist dies noch ein (glücklicherweise noch glimpflich ausgegangenes) Beispiel für die fatalen Folgen des gesetzlichen Sparzwangs im Gesundheitswesen durch Generikaaustausch. Und selbst bei Patienten, die eine “Stammapotheke” haben, ist diese Fehlerquelle nicht auszuschließen.