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Corona-ImpfverordnungLeserbrief HA20/2021

Uns erreichte folgende Leseranfrage bzgl. Sars-CoV-2-Impfhonorar.

Wo bleibt der Sturm der Entrüstung?

Im letzten Jahr mussten einige Bundestagsabgeordnete zurücktreten, weil sie sich unmoralisch bereichert haben durch Maskengeschäfte zur Zeit größter Not, als ein Staatsversagen bei der Gesundheitsvorsorge nicht mehr zu verbergen war.

Nun, nachdem die KV-Abrechnung bei den Kassenärzten eingetroffen ist, die von den mageren 20 Euro Impfhonorar noch 2,57 Prozent Verwaltungskosten, 0,47 Prozent Weiterbildungskosten und 0,3286 Prozent Sicherstellungsumlage abführen müssen, ist anscheinend nichts unmoralisch. Darüber hinaus müssen von der Restsumme auch noch Steuern und Abgaben entrichtet werden, sodass schlussendlich noch ca. 11 Euro pro Impfung verbleiben.

Dass die Impfärzte in den Zentren mit Personal und ohne weitere Unkosten für die gleiche Arbeit bis zu 3.000 Euro ehrenamtlich, also steuerfrei, ausbezahlt bekommen, ist gesetzlich korrekt und anscheinend moralisch nicht zu beanstanden.

Ebenso wenig die Tatsache, dass Altenpfleger/innen und Krankenschwestern Coronabonus erhalten haben, bei den Praxen die Mitarbeiter nur Titel wie MFA, VERAH etc. erhielten. Wie soll da geeigneter Nachwuchs generiert werden? Auch sie kämpften ohne Schutz an vorderster Front.

Es wäre an der Zeit, die Leistung der Praxen adäquat zu würdigen und auskömmlich zu bezahlen. Vonseiten der Politiker und auch Standespolitiker ist mehr zu erwarten, als das Heil in noch mehr EDV zu suchen. Bleibt abzuwarten, was geschieht.

Dr. Roland S. Weil, Pforzheim

Anmerkung der Redaktion (Stand: 16.11.21): Noch kurz vor dem Inkrafttreten hat Gesundheitsminister Spahn die Corona-Impfverordnung an zwei entscheidenden Stellen angepasst. Das dürfte in Praxen für Erleichterung sorgen. Die neue Corona-Impfverordnung bringt für Ärztinnen und Ärzte zwei positive Veränderungen:

Die Corona-Impfungen werden ab sofort besser vergütet. Für jede Impfung erhalten die Praxen nun 28 statt 20 Euro. An Sams-, Sonn- und Feiertagen sowie dem 24. und 31. Dezember werden sie sogar mit 36 Euro honoriert.

Weiterhin können Praxen nicht nur den Impfstoff, sondern auch das Impfzubehör unentgeltlich über die Apotheken beziehen.


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