Cannabis ist als Kassenleistung seit der Gesetzesänderung vom März 2017 zur Therapie chronischer Schmerzzustände und für die Palliativmedizin einsetzbar, wie der Berliner Apotheker Dr. Dennis Stracke erläuterte. Die Formalitäten für die Genehmigung werden in der CME-Fortbildung der Firma Aurora (“Cannabis in ihrer Praxis”) verdeutlicht. Für die Einstellung der Patienten empfehlen sich Zubereitungen aus Cannabis-Blüten, z. B. Pedainos 22/1® (getrocknete Medizinal-Cannabisblüten) oder Pedainos 5/1® (Vollextrakt aus Cannabisölharz).
Das Einsatzgebiet von Cannabis war Thema des Vortrags des Bonner Schmerztherapeuten Prof. Dr. Dr. Joa-chim Nadstawek. Die eigenen Erfahrungen illustrierte er mit der Kasuistik einer jungen Patientin mit schweren viszeralen Schmerzen auf dem Boden einer Pancolitis ulcerosa. Außerdem verwies er z. B. auf die Praxisleitlininie der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin von 2018. Danach sind mit Empfehlungsgrad A Medizinal-Cannabinoide zur Behandlung chronischer Schmerzen, von Tumorschmerzen, neuropathischen wie auch spastischen Schmerzen, einsetzbar. Der Empfehlungsgrad B gilt in der Palliativmedizin für Patienten mit Untergewicht, Appetitlosigkeit, Morbus Crohn sowie mit Chemotherapie-bedingter Übelkeit oder Erbrechen, jeweils bei Versagen der etablierten Therapie. Damit ließen sich bei etwa zwei Drittel der behandelten Patienten die Schmerzen deutlich bzw. moderat bessern [1].
Literatur:
1. Cremer-Schaeffer P et al: Schmerz 2019; 33: 415-23
Quelle: Online- Presseworkshop am 20. 03. 2020 “Medizinal-Cannabis im Fokus: Wie sieht die Zukunft der Schmerztherapie aus?” Veranstalter: Aurora Europe GmbH, Berlin.