In der Hausarztpraxis sind Gürtelrose-Patienten als sehr belastete und oft nur schwer zu behandelnde Kranke bekannt. Doch nun gibt es eine Möglichkeit zur Prophylaxe: Die STIKO empfiehlt die Impfung mit dem erst kürzlich zugelassenen Totimpfstoff (Shingrix®) für alle Personen ab 60 Jahren. Besonders Gefährdete sollten den Impfschutz bereits ab 50 Jahren erhalten.
Dazu zählen immunsupprimierte Patienten sowie solche mit schweren Grunderkrankungen, etwa mit HIV-Infektion, rheumatoider Arthritis, systemischem Lupus erythematodes, chronisch entzündlicher Darmerkrankung, chronisch obstruktiver Lungenerkrankung, Asthma bronchiale, chronischer Niereninsuffizienz oder Diabetes mellitus. Auch bereits Erkrankte können geimpft werden – 6 bis 12 Monate nach einer ausgeheilten Gürtelrose.
In ihrer Begründung verweist die STIKO einerseits auf die altersabhängige Krankheitslast durch Komplikationen wie die Post-Zoster-Neuralgie, andererseits auf die gute Wirksamkeit des Totimpfstoffs. Diese liegt bei über 90 % für alle Altersgruppen ab 50 Jahren, selbst für ≥ 80-Jährige.
Mit der STIKO-Empfehlung läuft der Kostenübernahme-Prozess an. Viele Krankenkassen erstatten die Impfung bereits als Satzungsleistung. Eine aktuelle Liste dieser Krankenkassen findet sich unter www.shingrix.de. Ansonsten empfiehlt sich eine individuelle Nachfrage. Private Krankenkassen übernehmen die Kosten.
Quelle: Pressegespräch “STIKO empfiehlt Impfung gegen Herpes Zoster – Eine konsequente Entscheidung”, am 28.01.19 in München. Veranstalter: GSK