Industrie + ForschungCOPD: Brauchen wir Kortison?

Durch die verschiedenen Wirkmechanismen hat sich die Kombination von LAMA und LABA prinzipiell als erfolgreiches Konzept in der COPD-Therapie erwiesen. „Wir können 80-100 ml an Lungenfunktion gewinnen, wenn wir zwei, anstelle eines Bronchodilatators einsetzen“ so Dr. Timm Greulich, Marburg. Die Überblähung der Lunge wird reduziert. Mit der Entblähung der Lunge bekommt das Herz mehr Platz und kann seine Pumpfunktion verbessern. Das Outputvolumen des Herzens erhöht sich und die Symptomatik insgesamt kann sich verbessern [1].

In verschiedenen Studien hat sich jedoch gezeigt, dass etwa die Hälfte der Patienten trotz Behandlung noch einen hohen mMRC hat, symptomatisch ist und eine intensivere Therapie benötigt, führt Greulich weiter aus.

Die WISDOM-Studie hat gezeigt, dass das Rausnehmen des inhalativen Kortisons nicht zu einer Zunahme der Exazerbationen und zu einer Verschlechterung führt. Die Lungenfunktion geht um ca. 40 ml nach unten [2]. Es ist nur eine wirklich kleine Subgruppe von Patienten, die das inhalative Kortikoid wirklich benötigt, nämlich ca. 8%, meint Greulich. Von 100 Patienten kommen bei der COPD 92 Patienten ohne ICS aus.

Quelle: COPD, “Berliner Luft“, Veranstalter: Berlin Chemie, September 2017

Literatur:

  • 1 Hohlfeld et al: ERS 2017 Oral Presentation

  • 2 WISDOM-Studie. Magnussen et al: N Engl J Med 2014; 371:1285-94

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.