"Rauchende Köpfe"Freude mit Beförderung: Das Einmaleins des Krankentransports Dr. Sabine Frohnes Timo Schumacher 7 Min. 3. November 2024 HA 18/24 Facebook Twitter WhatsApp SMS E-Mail Link Die Frage nach dem "Taxischein" (Muster 4) stellt sich häufig in der hausärztlichen Praxis. Die "Rauchenden Köpfe" geben für die Verordnung verständliche Regeln und zwei Muster-Schreiben an die Hand. © iStock.com/Willowpix;Für ambulante Behandlungen sind Transporte grundsätzlich nicht verordnungsfähig. Freude mit Beförderung: Das Einmaleins des KrankentransportsBeförderung zur RehabilitationTransport zur TherapieWann ist Muster 4 möglich?Stationäre BehandlungAmbulante BehandlungWelches Transportmittel?Verordnung bald per Video Die mannigfaltigen Formulare in hausärztlichen Praxen können auch Freude bereiten – vorausgesetzt, Sie wissen, wie man sie effizient bearbeitet. Ein häufiges Anliegen sind dabei Krankenbeförderungen nach Muster 4. Beförderung zur Rehabilitation “Frau Doktor, ich brauche noch einen Transportschein für die Reha…” Ein beliebtes Anliegen, und für Hausärztinnen und -ärzte besonders erfreulich, wenn die Krankenkasse die Versicherten damit in die Praxis schickt. Mitunter fragt man sich dann, ob die Kassenmitarbeitenden die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA; www.g-ba.de/richtlinien/25/) nicht kennen? Darin heißt es nämlich in Paragraf 2 Abs. 4: “Für die Fahrten zu ambulanten oder stationären Rehabilitationsmaßnahmen ist keine Verordnung auszustellen, sondern die Patientin oder der Patient zur Klärung der An- und Abreise direkt an ihre oder seine Krankenkasse zu verweisen.” Das tun wir doch gern! Zu diesem Zweck haben die “Rauchenden Köpfe” ein Muster-Anschreiben erstellt, das Sie den Versicherten mitgeben können (s. Kasten links). Alles der Kasse zu überlassen, geht aber leider auch nicht. Denn woher soll die Kasse wissen, ob jemand eine Beförderung benötigt? Die Antwort versteckt sich unscheinbar auf der letzten Seite des Reha-Antrages. Das ist wichtig, weil bereits manche Kassen angekündigt haben, Reha-Verordnungen zu prüfen – und Sie ahnen es, zu regressieren. Es empfiehlt sich, im Antrag die Frage zur Reisefähigkeit (Abb. 1 links) vorauszudenken: Wenn Sie hier ankreuzen, dass die Person mit öffentlichen Verkehrsmitteln reisefähig ist, wird die Kasse sich zu Recht fragen, warum ein Taxi nötig ist.