Berlin. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Übernahme der Corona-Impfempfehlungen in die allgemeinen Impfempfehlungen. Der Entwurf ist aktuell in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren eingegangen, wie das Robert Koch-Institut berichtet.
Darin enthalten sind neue Empfehlungen zur Corona-Impfung. Diese sollen im Gegensatz zu den vorangegangenen Aktualisierungen nun eine längerfristige Empfehlung darstellen, die für alle Altersklassen ein Schema zur Grundimmunisierung und zu regelmäßigen Auffrischungsimpfungen für bestimmte Personengruppen bietet.
Keine Impfempfehlung mehr für gesunde Kinder
- Die erste Änderung: Für gesunde Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre empfiehlt die STIKO angesichts der abgeschwächten Pandemie-Lage und des sowieso sehr geringen Risiko für eine schwere Erkrankung keine Corona-Impfung mehr. Für Personen ab sechs Monaten mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf dagegen wird eine jährliche Auffrischimpfung empfohlen, und zwar präferenziell mit Varianten-adaptierten Impfstoffen.
- Die zweite Änderung: Diese Empfehlung zur jährlichen Auffrischimpfung gilt auch für Personen ab 60 Jahren, Menschen in Pflegeeinrichtungen und Personen mit einem erhöhten beruflichen Infektionsrisiko in der medizinischen und pflegerischen Versorgung. Dabei sollte die Impfung in der Regel in einem Mindestabstand von zwölf Monaten zur letzten Impfung oder Infektion erfolgen, zudem sollte vorzugsweise im Herbst geimpft werden.
Bei Menschen mit Immunschwäche mit einer relevanten Einschränkung der Immunantwort können laut STIKO-Empfehlung zusätzliche Impfstoffdosen in kürzerem Abstand sinnvoll sein. Die Entscheidung über weitere Impfungen trifft der Arzt oder die Ärztin, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Bestimmung spezifischer Antikörper.
Kein weiterer Booster für Gesund mit dreimaligem Antigenkontakt
- Die dritte Änderung: Gesunde Personen zwischen 18 und 59 Jahren, die grundimmunisiert sowie geboostert oder genesen sind (dreimaliger Antigenkontakt) haben laut STIKO einen Basisschutz aufgebaut, ihnen wird zunächst keine weitere Auffrischimpfung empfohlen.
“Für einen guten und andauernden Schutz ist wichtig, dass das Immunsystem mindestens dreimal Kontakt mit Antigenen des Erregers (Impfung) oder dem Erreger selbst hat (Infektion). Mindestens zwei dieser Kontakte sollten durch Impfungen erfolgen”, heißt es dazu.
Grundsätzlich ist auch eine Impfung ohne Impfempfehlung möglich. Nach dem Ende der lange geltenden Krisenregeln sind Corona-Impfungen aber noch nicht in allen Bundesländern direkt auf Kosten der Gesetzlichen Krankenkassen zu bekommen.
In Ländern, in denen die Vergütung noch nicht geregelt ist, bekommen Patienten laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung vorerst eine Privatrechnung und können sie dann zur Erstattung bei der gesetzlichen Kasse einreichen.
Der Rahmen für den Anspruch auf kostenlose Impfungen ist nun eine Richtlinie, die sich an den STIKO-Empfehlungen orientiert. Laut einer Bundesverordnung sind Impfungen auf Kassenkosten aber weiterhin auch darüber hinaus möglich, wenn eine Ärztin oder ein Arzt es für medizinisch erforderlich hält.
(mit Material von dpa)
Quelle: Mitteilung des RKI, online 25. April