Berlin. In ihren aktualisierten Corona-Impfempfehlungen rät die Ständige Impfkommission (STIKO) jetzt, die Antikörperkombination Tixagevimab/Cilgavimab (Evusheld®) als Prä-Expositionsprophylaxe nur noch bei bestimmten Hochrisikopersonen mit stark eingeschränkter Immunantwort einzusetzen.
Grund ist die reduzierte und teils völlig ausbleibende Neutralisationsfähigkeit der Antikörper gegen die neuen Omikron-Varianten von Sars-CoV-2. Die US-Zulassungsbehörde FDA hatte aus demselben Grund die Notfallzulassung für Tixagevimab/Cilgavimab kürzlich bis auf Weiteres zurückgezogen.
Tixagevimab/Cilgavimab nur bei bestimmten Personen
Laut STIKO kann Tixagevimab/Cilgavimab dennoch bei bestimmten Personen aufgrund des hohen Risikos für einen schweren Verlauf als zusätzliche Präventionsmaßnahme eingesetzt werden. Dazu gehören Menschen:
- nach autologer oder allogener Stammzelltransplantation vor immunologischer Rekonstitution,
- unter oder nach Therapie mit Anti-B-Zell-Antikörpern, wenn keine Rekonstitution der B-Zell-Kapazitäten erfolgt ist,
- unter CAR-T-Zell-Therapie,
- unter starker Immunsuppression, z.B. nach Transplantation eines soliden Organs oder unter laufender Chemotherapie,
- mit genetisch bedingten Immundefekten, die die antivirale Immunität beeinträchtigen.
Im Falle einer Corona-Infektion bei Personen mit Risikofaktoren für einen schweren Verlauf verweist die STIKO auf die verfügbaren und weiterhin wirksamen Optionen zur Frühtherapie, die in der S3-Leitlinie „Empfehlungen zur stationären Therapie von PatientInnenen mit COVID-19 – Living Guideline“ gelistet sind.
VidPrevtyn Beta® zur Auffrischung nicht empfohlen
Des Weiteren empfiehlt die STIKO aufgrund der limitierten Datenlage den Einsatz des proteinbasierten Corona-Impfstoffs VidPrevtyn Beta® des Herstellers Sanofi Pasteur derzeit nicht. Die Vakzine war am 10. November 2022 von der Europäischen Union für die Covid-19-Auffrischimpfung (nach Grundimmunisierung mit einer mRNA- oder adenoviralen Vektorvakzine) bei Personen im Alter ≥ 18 Jahren zugelassen worden.
Die STIKO werde diese vorläufige Entscheidung überprüfen und gegebenenfalls anpassen, sobald weitere Daten aus klinischen Studien oder aus Post-Marketing-Studien vorliegen.
Die Kommission weist darauf hin, dass es sich bei VidPrevtyn Beta® um einen zugelassenen Impfstoff handelt, der trotz fehlender STIKO-Empfehlung verwendet werden kann. So könne der Einsatz begründet sein, wenn produktspezifische, medizinische Kontraindikationen gegen die anderen verfügbaren Corona-Impfstoffen bestehen.
Aufgenommen in ihre Empfehlungen hat die STIKO außerdem die Anwendungshinweise für den an die BA.1-Variante angepassten mRNA-Impfstoff von Moderna für die Auffrischimpfung bei Kindern zwischen 6 und 11 Jahren. Präferenziell wird für alle unter 30-Jährigen bei Auffrischimpfungen allerdings die Vakzine von Biontech/Pfizer empfohlen.
Quelle: Epid Bull 8/23