Die branchenspezifischen Arbeitsschutzstandards aufgrund von Sars-CoV-2 sind zum 25. Mai ausgelaufen. Das teilte die Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege (BGW) mit. Denn weder die Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung noch die -Arbeitsschutzregel seien von der Regierung verlängert worden.
Der BGW zufolge entfallen für Arztpraxen damit folgende bislang verpflichtende Maßnahmen:
- Hygieneplan
- betriebsbedingte Kontaktreduzierungen
- Unterweisung zu Gesundheitsgefährdungen durch Corona
- Information der Beschäftigten zur Impfung sowie die Möglichkeit zur Impfung während der Arbeitszeit.
Jedoch sollten Praxen nicht auf alle Maßnahmen verzichten, rät die BGW. Weiter seien Arbeitgeber nämlich aufgrund der Gefährdungsbeurteilung sowie dem Grundsatz der Prävention der Unfallversicherung zur Vorbeugung arbeitsbedingter Gesundheitsrisiken verpflichtet.
Dazu zähle auch, das Infektionsrisiko mit Sars-CoV-2 zu minimieren. Die BGW empfiehlt daher, an den bereits eingerichteten Schutzmaßnahmen wie Abstand, Hygienemaßnahmen, Maske tragen und Lüften, aber auch transparenten Abtrennungen und Ähnlichem festzuhalten. Auch Tests für das Praxisteam seien weiter sinnvoll. Bei zunehmenden Infektionszahlen sollten die Maßnahmen wieder intensiviert werden.