Berlin. Bei der Erstellung eines Impf- oder Genesenenzertifikats müssen sich Praxen möglicherweise auf einen neuen Workflow einstellen: Denn weil die Erstellung aus dem gewohnten Praxisverwaltungssystem (PVS) heraus seit 1. Juli nicht mehr regelhaft kostenfrei zur Verfügung steht, könnten Praxen jetzt auf die Software des Robert Koch-Instituts (RKI) umschwenken.
Bislang haben viele PVS-Hersteller kostenfrei ein Modul zur Erstellung der Zertifikate bereitgestellt – und die Entwicklungs- und Betriebskosten dafür von der Bundesregierung erstattet bekommen. Doch weil die Finanzierung für die Software-Hersteller durch das Bundesgesundheitsministerium zum 1. Juli ausgelaufen ist, rufen die PVS-Hersteller nun mitunter neue Kosten auf.
Praxen hätten entsprechende Informationen zu den Möglichkeiten und Kosten erhalten, heißt es bei einer stichprobenartigen Umfrage von „Der Hausarzt“ bei verschiedenen Anbietern am Montag (4. Juli). Einige Anbieter stellen den Service weiter kostenfrei zur Verfügung.
Kostenfreie RKI-Software in zwei Versionen
In jedem Fall kostenfrei ist für Praxen der Impfzertifikatsservice des RKI, der als Web- oder Desktop-Anwendung genutzt werden kann:
- Der Desktop-Client (auch „Komfort-Client“) wird als Software auf dem Arbeits-PC installiert. Mit der Anwendung können die Personendaten automatisch durch die Integration des elektronischen Kartenterminals befüllt werden. Voraussetzung für die Nutzung ist der Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) sowie eine Internetverbindung, die Anwendung ist für MacOS und Windows verfügbar. Wichtig: Die Konfiguration muss laut RKI durch eine IT-Technikerin oder einen IT-Techniker vorgenommen werden.
- Alternativ kann die Web-Anwendung genutzt werden, die über die TI mit KV-Login läuft. Die Eingabe der Daten wie Name der Person, Geburtsdatum, Impfstoff, Impfdosis und Impfdatum erfolgt manuell, bevor der QR-Code erstellt werden kann.
Finanzierung ausgelaufen
Das PVS-Modul wurde bislang vom Bundesgesundheitsministerium finanziert. Zum 30. Juni ließ das Ministerium seinen Vertrag mit den Software-Herstellern auslaufen – eine Verlängerung „wird nicht angestrebt“, hieß es dazu in einem entsprechenden Schreiben des Ministeriums an die Firmen, teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bereits mit.
Dem RKI wurde die Aufgabe der technischen Umsetzung der Zertifikate bereits im Mai mit Verabschiedung des Infektionsschutzgesetzes auferlegt.