Praxis-SoftwareAugen auf beim Zertifikats-Modul

Impf- und Genesenenzertifikate erstellen Hausarztpraxen bislang kostenfrei über ein eigenes Modul im PVS-System. Weil zum 1. Juli eine Finanzierungsvereinbarung ausgelaufen ist, entstehen nun jedoch mitunter Kosten für Hausärztinnen und Hausärzte - es sei denn, sie weichen auf eine Alternative aus.

Impf- und Genesenen-Zertifikate: per QR-Code vom Hausarztpraxis aufs Smartphone.

Berlin. Bei der Erstellung eines Impf- oder Genesenenzertifikats müssen sich Praxen möglicherweise auf einen neuen Workflow einstellen: Denn weil die Erstellung aus dem gewohnten Praxisverwaltungssystem (PVS) heraus seit 1. Juli nicht mehr regelhaft kostenfrei zur Verfügung steht, könnten Praxen jetzt auf die Software des Robert Koch-Instituts (RKI) umschwenken.

Bislang haben viele PVS-Hersteller kostenfrei ein Modul zur Erstellung der Zertifikate bereitgestellt – und die Entwicklungs- und Betriebskosten dafür von der Bundesregierung erstattet bekommen. Doch weil die Finanzierung für die Software-Hersteller durch das Bundesgesundheitsministerium zum 1. Juli ausgelaufen ist, rufen die PVS-Hersteller nun mitunter neue Kosten auf.

Praxen hätten entsprechende Informationen zu den Möglichkeiten und Kosten erhalten, heißt es bei einer stichprobenartigen Umfrage von „Der Hausarzt“ bei verschiedenen Anbietern am Montag (4. Juli). Einige Anbieter stellen den Service weiter kostenfrei zur Verfügung.

Kostenfreie RKI-Software in zwei Versionen

In jedem Fall kostenfrei ist für Praxen der Impfzertifikatsservice des RKI, der als Web- oder Desktop-Anwendung genutzt werden kann:

  • Der Desktop-Client (auch „Komfort-Client“) wird als Software auf dem Arbeits-PC installiert. Mit der Anwendung können die Personendaten automatisch durch die Integration des elektronischen Kartenterminals befüllt werden. Voraussetzung für die Nutzung ist der Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) sowie eine Internetverbindung, die Anwendung ist für MacOS und Windows verfügbar. Wichtig: Die Konfiguration muss laut RKI durch eine IT-Technikerin oder einen IT-Techniker vorgenommen werden.
  • Alternativ kann die Web-Anwendung genutzt werden, die über die TI mit KV-Login läuft. Die Eingabe der Daten wie Name der Person, Geburtsdatum, Impfstoff, Impfdosis und Impfdatum erfolgt manuell, bevor der QR-Code erstellt werden kann.

Finanzierung ausgelaufen

Das PVS-Modul wurde bislang vom Bundesgesundheitsministerium finanziert. Zum 30. Juni ließ das Ministerium seinen Vertrag mit den Software-Herstellern auslaufen – eine Verlängerung „wird nicht angestrebt“, hieß es dazu in einem entsprechenden Schreiben des Ministeriums an die Firmen, teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bereits mit.

Dem RKI wurde die Aufgabe der technischen Umsetzung der Zertifikate bereits im Mai mit Verabschiedung des Infektionsschutzgesetzes auferlegt.

 

 

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.