Berlin. Eine Woche nach seinem Amtsantritt hat Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eine erste Verordnung auf den Weg gebracht, um den Pflegenotstand zu bekämpfen. Sie regelt die praktische Umsetzung der in der vorigen Wahlperiode beschlossenen einheitlichen Ausbildung von Alten- und Krankenpflegern. Zuerst hatte die „Berliner Zeitung” (23. März) darüber berichtet.
Spahn sandte die bislang noch fehlende Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Reform zur Abstimmung an die übrigen Ressorts, die nun bis 19. April Zeit zur Stellungnahme haben.
Die einheitliche Ausbildung soll einen Wechsel zwischen den drei bisher getrennten Berufen Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpfleger erleichtern. Davon verspricht sich die Koalition eine höhere Attraktivität des Pflegeberufs und damit mehr Berufseinsteiger.
Verordnung soll Ende des Jahres in Kraft treten
Die 131 Seiten starke Verordnung, die der Redaktion von “Der Hausarzt” vorliegt, regelt unter anderem die Mindestanforderungen an die Pflegeausbildung und die entsprechenden Prüfungen. So sieht sie etwa 2100 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht sowie 2500 Stunden praktische Ausbildung vor.
Über die bereits im Zusammenhang mit dem Pflegeberufegesetz entstandenen finanziellen Mittel ergeben sich aus der Verordnung keine weiteren Konsequenzen, heißt es.
Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Sie soll Ende dieses Jahres in Kraft treten. Dann haben die Länder ein Jahr Zeit, sie umzusetzen. Die neue Pflegeausbildung startet 2020.
“Wir werden sie genau prüfen”
In einer ersten Stellungnahme äußerte Kordula Schulz-Asche, Sprecherin für Pflegepolitik der Grünen-Bundestagsfraktion, Kritik: “Es hat viel zu lange gedauert, bis sich die Bundesregierung auf die sich verändernden Herausforderungen für die Pflegeberufe eingestellt hat. Die in der vergangenen Legislaturperiode in letzter Minute eingebrachte Reform zur generalistischen Ausbildung hat dabei viele Fragen zur Umsetzung völlig offen gelassen”, meint sie.
Die Fraktion befürchte, dass durch das Zusammenlegen von Ausbildungsinhalten wichtige Teilaspekte der bisherigen Ausbildungen zukünftig vernachlässigt werden. “Deshalb werden wir die vorgelegte Ausbildungsverordnung nun genau prüfen”, so Schulz-Asche.