Pflegekräfte durchlaufen künftig zunächst zwei Jahre eine generalistische Ausbildung, bevor sie sich in einem Jahr in Kinderkranken- oder Altenpflege spezialisieren können. Das sieht der Kompromiss zur Reform der Pflegeberufe vor, den der Bundestag noch vor der Sommerpause verabschiedet hat. Damit werden die bis dato getrennten Regelungen aus Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz im neuen Pflegeberufegesetz zusammengeführt. Die bisherigen Abschlüsse als Gesundheits-, Kinderkranken- und Altenpfleger bleiben also erhalten, auch wenn ein stärkerer Schwerpunkt auf eine gleiche Basisausbildung gelegt wird. So soll man leichter zwischen den Pflegebereichen wechseln können. Zudem soll die Ausbildung künftig bundesweit kostenlos erfolgen und angemessen bezahlt werden. Voraussetzung für eine Pflegeausbildung ist ein mittlerer Schulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung. Neu eingeführt werden soll eine Pflegeausbildung an Hochschulen. Das Studium dauert drei Jahre und soll unter anderem ein vertieftes Wissen über Grundlagen der Pflegewissenschaft vermitteln. Nun muss Anfang Juli noch der Bundesrat der Reform zustimmen. Der erste Ausbildungsjahrgang soll dann 2020 beginnen. Bis dahin muss die nächste Bundesregierung erst noch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und damit die Lehr- und Lerninhalte anpassen.