Ein Patient kommt in die hausärztliche Praxis, um seinen rötlich verfärbten Urin abklären zu lassen, der nach 3 Wochen erneut auftrat. Als Hausärztin/Hausarzt sollten Sie in dieser Situation auch immer an einen möglichen urologischen Tumor denken.
EBM
Abrechnung der 03000 mit automatischer Ergänzung von 03040, 03060, 03061 und 32001 durch die KV. Urinuntersuchung: 32031 und 32033; die 32151 zum Ausschluss einer Infektion. Die Sono wird mit der 33042 abgerechnet, das Gespräch mit der 03230.
GOÄ
Bei GOÄ-Anrechnung Abrechnung der Nrn. 1, 7 und 11. Für die Blutabnahme Abrechnung der Nr. 250 sowie der einzelnen Laborparameter. Urinuntersuchung: Nrn. 3511, 3531 und 4605. Der in der Praxis durchgeführte NMP22-Test wird analog mit der Nr. 3911 abgerechnet.
Die Sonografie kann mit der Nr. 410 und max. 3 x mit der Nr. 420 abgerechnet werden. Für die eingehende Besprechung der Ergebnisse kommt die Nr. 3 in Frage, alternativ auch die Nr. 34.
HZV
Bei einem bei der AOK versicherten Patienten in Hessen käme die sog. Struktur- und Qualitätspauschale (SQP/9,00 €) neben der Behandlungspauschale (BP/40,00 €) zur Abrechnung.
Als Zuschläge wären bei entsprechenden Nachweisen ein Sonografie-Zuschlag von 8,00 €, ein Kleine Chirurgie-Zuschlag von 5,00 € und ein Psychosomatik-Zuschlag von 6,00 € jeweils einmal pro Versichertenteilnahmejahr möglich. Zusätzliche Einzelleistungen sind in diesem Fall nicht abrechenbar.