Laut Gemeinsamem Bundesausschuss (G-BA) ist der Einsatz von oral anzuwendenden Antihypotonika zur Behandlung der neurogenen Hypotonie zweckmäßig und wirtschaftlich, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichend sind, um die Symptomatik zu kontrollieren.
Vor Inkrafttreten des Beschlusses Anfang September waren oral anzuwendende Antihypotonika nach Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie von der Versorgung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen; nun hat der G-BA einen entsprechenden Ausnahmetatbestand ergänzt und den Verordnungsausschluss damit in eine Verordnungseinschränkung umgewandelt.