“Ich wandle meine Praxis in ein MVZ um. Welche Auswirkung hat das auf meine HZV-Teilnahme?”
Da angestellte Ärzte in einem MVZ an HZV- Verträgen teilnehmen und Versicherte einschreiben dürfen, hat die Umwandlung der Praxis in ein MVZ keine direkte Auswirkung auf die HZV-Teilnahmen der einzelnen Hausärzte.
Allerdings muss in diesem Fall eine neue Teilnahmeerklärung HAUSARZT je HZV-Vertrag ausgefüllt und an die HÄVG RZ GmbH versandt werden, bei der das Kreuz “MVZ” gesetzt ist. Der ärztliche Leiter des MVZ muss diese Teilnahmeerklärung HAUSARZT ebenfalls unterschreiben.
“In Kürze wechsle ich in meiner Praxis ins Angestelltenverhältnis. Welche Auswirkungen hat dies auf meine HZV-Teilnahme?”
Handelt es sich um eine Anstellung im Rahmen einer MVZ-Umwandlung, gilt das bereits beschriebene Prozedere. Wechselt der Hausarzt in eine andere Form des Anstellungsverhältnisses, ist ein genauer Blick auf den jeweiligen HZV-Vertrag notwendig.
In einigen ist die Teilnahme von angestellten Hausärzten möglich und es ändert sich für den Teilnehmer nichts. Bei Verträgen, die das nicht vorsehen, muss die Teilnahme leider beendet werden.
In einigen Verträgen ist sogar eine geregelte Praxisübergabe für den Vertrag mit der Krankenkasse vereinbart. In jedem Fall sollte ein Wechsel ins Angestelltenverhältnis frühzeitig dem HÄVG Rechenzentrum und/oder ihrem Hausärzteverband mitgeteilt werden.