Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

HausarztpraxisAngestellt und HZV – Das geht

Der Trend auch in Hausarztpraxen in Teilzeit oder angestellt zu arbeiten ist ungebrochen. In vielen HZV-Verträgen ist auch dann eine Teilnahme möglich, wenn man ein paar Punkte beachtet.

“Ich wandle meine Praxis in ein MVZ um. Welche Auswirkung hat das auf meine HZV-Teilnahme?”

Da angestellte Ärzte in einem MVZ an HZV- Verträgen teilnehmen und Versicherte einschreiben dürfen, hat die Umwandlung der Praxis in ein MVZ keine direkte Auswirkung auf die HZV-Teilnahmen der einzelnen Hausärzte.

Allerdings muss in diesem Fall eine neue Teilnahmeerklärung HAUSARZT je HZV-Vertrag ausgefüllt und an die HÄVG RZ GmbH versandt werden, bei der das Kreuz “MVZ” gesetzt ist. Der ärztliche Leiter des MVZ muss diese Teilnahmeerklärung HAUSARZT ebenfalls unterschreiben.

“In Kürze wechsle ich in meiner Praxis ins Angestelltenverhältnis. Welche Auswirkungen hat dies auf meine HZV-Teilnahme?”

Handelt es sich um eine Anstellung im Rahmen einer MVZ-Umwandlung, gilt das bereits beschriebene Prozedere. Wechselt der Hausarzt in eine andere Form des Anstellungsverhältnisses, ist ein genauer Blick auf den jeweiligen HZV-Vertrag notwendig.

In einigen ist die Teilnahme von angestellten Hausärzten möglich und es ändert sich für den Teilnehmer nichts. Bei Verträgen, die das nicht vorsehen, muss die Teilnahme leider beendet werden.

In einigen Verträgen ist sogar eine geregelte Praxisübergabe für den Vertrag mit der Krankenkasse vereinbart. In jedem Fall sollte ein Wechsel ins Angestelltenverhältnis frühzeitig dem HÄVG Rechenzentrum und/oder ihrem Hausärzteverband mitgeteilt werden.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.