Seit 1. Juli gibt es eine Vertragsanpassung in der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV): Seither können auch angestellte Ärztinnen und Ärzte am spektrumK-Vertrag teilnehmen.
Das erklärt das HZV-Team des Deutschen Hausärzteverbandes. Der Vertrag gilt – außer in Baden-Württemberg – bundesweit.