Berlin. Arztpraxen dürfen ab sofort ihre nicht mehr benötigten Corona-Impfstoffe weitergeben – an andere Vertragsärzte, an Privat- und Betriebsärzte sowie an Impfzentren und angegliederte mobile Impfteams, wenn diese in der Nähe tätig sind. Das besagt eine am Donnerstag (15. Juli) in Kraft getretene Allgemeinverfügung des Bundesgesundheitsministeriums, die die flächendeckende Verteilung von Covid-19-Vakzinen sicherstellen soll.
So soll etwa verhindert werden, dass Impfstoffdosen verworfen werden müssen, weil Patienten kurzfristig einen Impftermin absagen. Verschiedene Hausarztpraxen hatten in den vergangenen Wochen auf die Problematik hingewiesen.
Wichtig in der Praxis: “Bei der Weitergabe der Vakzine ist darauf zu achten, dass die Impfstoffe durchgehend zuverlässig und unter Einhaltung der Transportvorgaben, insbesondere für mRNA-Impfstoffe, transportiert werden”, betont die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Ist ein Impfzentren der Abnehmer, erhalte dieses nur den Impfstoff, da die Zentren gesondert mit Spritzen und Kanülen beliefert werden.
Hoffnung: Flexiblere Impfstoffverteilung
Auch Apotheken können künftig – nachdem sie alle Bestellungen erfüllt haben – noch vorhandene Impfstoffe Vertrags-, Privat- und Betriebsärzten oder Impfzentren anbieten, die Impfstoffdosen benötigen. Dabei ist es egal, ob die Ärzte ihre wöchentliche Impfstoffmenge von dieser oder von einer anderen Apotheke beziehen.
Die Impfstoffverteilung könnte so insgesamt flexibler werden. Gleichzeitig stellt das Bundesgesundheitsministerium laut KBV in Aussicht, dass alle Bestellungen von Ärztinnen und Ärzten erfüllt werden können. In der ersten Augustwoche würden Biontech/Pfizer, Astrazeneca und Johnson & Johnson ausgeliefert.