Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Corona-ImpfungSTIKO empfiehlt Impfung bestimmter Schwangerer

In anderen Ländern ist sie bereits Alltag, in Deutschland hingegen hält sich die STIKO mit Blick auf die (bevorzugte) Corona-Impfung von Schwangeren bislang zurück. Nun jedoch hat sie Nebensätze in der Impfempfehlung angepasst - und den Kreis der potenziellen Impflinge erweitert.

Schwangere: Unter bestimmten Umständen ist auch für sie eine Corona-Impfung empfohlen.

Berlin. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Corona-Impfempfehlungen für Schwangere leicht geändert (Epid Bull 19/21). Zwar wird die generelle Impfung aufgrund nur „sehr limitierter“ Daten weiterhin nicht empfohlen. Schwangere „mit einem erhöhten Expositionsrisiko aufgrund ihrer Lebensumstände“ können nun aber nach Nutzen-Risiko-Abwägung und nach ausführlicher Aufklärung einen mRNA-Impfstoff ab dem zweiten Trimenon erhalten. Bislang war die Impfung nur für Schwangere mit Vorerkrankungen vorgesehen.

Mit der ergänzten Formulierung in den Impfempfehlungen reagiert die STIKO auf den größer werdenden Druck der Fachgesellschaften. Eine Gruppe von gynäkologischen und reproduktionsmedizinischen Fachverbänden hatte Anfang Mai die Impfung vorrangig für Schwangere gefordert. Sie be­grün­deten dies mit dem in der Schwangerschaft erhöhten Risiko auf schwere Verläufe von Covid-19 und die inzwischen vorliegenden Daten zur Sicherheit von mRNA-Impfstoffen.

“Großzügig empfehlen”

Die in der fünften Aktualisierung der Impfempfehlung aufgenommene Änderung sei “ein Signal an die Politik, aber auch an die betreuenden Frauenärzte, dass man Schwangeren eine Impfung nach individueller Prüfung großzügig empfehlen kann,” sagte Marianne Röbl-Mathieu, Vertreterin der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) in der STIKO, den Zeitungen der Funke Mediengruppe (18. Mai).

Dass die WHO eine priorisierte Corona-Impfung von Schwangeren empfiehlt und dies in den meisten Nachbarländer Deutschlands praktiziert wird, ist für Röbl-Mathieu kein Widerspruch zur Haltung der STIKO. “Das ist eine Abwägung, die eben nicht in allen Ländern gleich ausfällt.”

Impfung auch beim Hausarzt

Auch wenn Schwangere von der STIKO nicht explizit in eine der Priorisierungsgruppen aufgenommen wurden, sieht Röbl-Matthieu Interpretationsspielraum: “Im Prinzip fallen Schwangere in dieselbe Kategorie wie ihre Kontaktpersonen, würde ich sagen.” Diese sind aktuell in Priorisierungsgruppe 2 gelistet.

Schwangere könnten ein entsprechendes Schreiben oder den Mutterpass beim Hausarzt oder im Impfzentrum vorzeigen, wenn der Frauenarzt die Impfung nicht selbst vornimmt.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.