Berlin. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Corona-Impfempfehlungen für Schwangere leicht geändert (Epid Bull 19/21). Zwar wird die generelle Impfung aufgrund nur „sehr limitierter“ Daten weiterhin nicht empfohlen. Schwangere „mit einem erhöhten Expositionsrisiko aufgrund ihrer Lebensumstände“ können nun aber nach Nutzen-Risiko-Abwägung und nach ausführlicher Aufklärung einen mRNA-Impfstoff ab dem zweiten Trimenon erhalten. Bislang war die Impfung nur für Schwangere mit Vorerkrankungen vorgesehen.
Mit der ergänzten Formulierung in den Impfempfehlungen reagiert die STIKO auf den größer werdenden Druck der Fachgesellschaften. Eine Gruppe von gynäkologischen und reproduktionsmedizinischen Fachverbänden hatte Anfang Mai die Impfung vorrangig für Schwangere gefordert. Sie begründeten dies mit dem in der Schwangerschaft erhöhten Risiko auf schwere Verläufe von Covid-19 und die inzwischen vorliegenden Daten zur Sicherheit von mRNA-Impfstoffen.
“Großzügig empfehlen”
Die in der fünften Aktualisierung der Impfempfehlung aufgenommene Änderung sei “ein Signal an die Politik, aber auch an die betreuenden Frauenärzte, dass man Schwangeren eine Impfung nach individueller Prüfung großzügig empfehlen kann,” sagte Marianne Röbl-Mathieu, Vertreterin der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) in der STIKO, den Zeitungen der Funke Mediengruppe (18. Mai).
Dass die WHO eine priorisierte Corona-Impfung von Schwangeren empfiehlt und dies in den meisten Nachbarländer Deutschlands praktiziert wird, ist für Röbl-Mathieu kein Widerspruch zur Haltung der STIKO. “Das ist eine Abwägung, die eben nicht in allen Ländern gleich ausfällt.”
Impfung auch beim Hausarzt
Auch wenn Schwangere von der STIKO nicht explizit in eine der Priorisierungsgruppen aufgenommen wurden, sieht Röbl-Matthieu Interpretationsspielraum: “Im Prinzip fallen Schwangere in dieselbe Kategorie wie ihre Kontaktpersonen, würde ich sagen.” Diese sind aktuell in Priorisierungsgruppe 2 gelistet.
Schwangere könnten ein entsprechendes Schreiben oder den Mutterpass beim Hausarzt oder im Impfzentrum vorzeigen, wenn der Frauenarzt die Impfung nicht selbst vornimmt.