Berlin. Am Donnerstag, den 4. März, hat der Gesetzgeber im neuen MTA-Reform-Gesetz festgelegt, dass Einkünfte aus Impf- oder Testzentren oder mobilen Teams für Ärztinnen und Ärzte nicht sozialversicherungspflichtig sind. Das entsprechende Gesetz wurde in das Sozialgesetzbuch aufgenommen.
Fristen beachten
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sowie das Beratungsunternehmen Ecovis erinnern hierbei an die geltenden Fristen:
- Die Einkünfte aus einem Impfzentrum oder mobilen Impfteam sind vom Dezember 2020 bis zum 31. Dezember 2021 nicht beitragspflichtig.
- Für Einnahmen aus einem Testzentrum oder mobilen Testteam gilt die Frist vom März bis zum 31. Dezember.
Meldepflichten sind laut Ecovis nicht zu beachten.