Um bei einer Praxisübernahme und damit einhergehender Patientenumschreibung die Versorgung von HZV-Patienten übergangslos zu gewährleisten, sind ein paar Dinge zu beachten. Der Praxisaufgeber muss die Teilnahme seiner HZV-Verträge gegenüber der HÄVG fristgerecht (in der Regel drei Monate zum Quartalsende) schriftlich oder per Fax kündigen.
Zusammen mit der Kündigung sind auch alle relevanten Informationen des Praxisnachfolgers zu übermitteln wie Name, LANR, ggf. KV-Zulassung und HZV-Teilnahmeerklärung. Erst dann beginnt der Umschreibeprozess, für den es zwei Wege gibt:
- In den letzten Jahren wurde die sogenannte Geregelte Praxisübernahme (GPÜ) in einigen Verträgen implementiert (Tab.). Die Umschreibung der HZV-Patienten erfolgt hier automatisiert. Die jeweiligen Dokumente hierzu finden Sie unter www.hzv.de unter der Rubrik “Vertragsübergreifende Dokumente”.
- HZV-Patienten, die nicht bei den genannten Krankenkassen versichert sind, kann das Praxisteam manuell per Arztwechselkreuz bis zur entsprechenden Frist umschreiben (1.11. für Q1, 1.2. für Q2, 1.5. für Q3, 1.8. für Q4).