“Gut Ding will Weile haben.” Dieses Sprichwort könnte auch für die neue Approbationsordnung gelten: Fast genau vier Jahre sind vergangen, seit mit dem Masterplan Medizinstudium 2020 der Grundstein gelegt wurde. Im November folgte – mit einem Jahr Abstand zum ersten Arbeitsentwurf (“Der Hausarzt” 2/20) – der Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium.
Zeitgleich zum Erscheinen dieser Ausgabe ist die erste Anhörung im Ministerium geplant (siehe Zeittafel). Zwischenzeitlich war bereits ein Inkrafttreten zum 1. März 2020 angepeilt worden. Der Deutsche Hausärzteverband hatte von Beginn an eine schnelle Umsetzung des Masterplans angemahnt.
Neu: Einige Änderungen sollen umgehend statt erst 2025 gelten
Aufs Tempo gedrückt wird bis heute aber nur an einer Stelle, die erst in der jüngsten Überarbeitungsrunde Eingang in die neue Studienordnung gefunden hat: Als Reaktion auf die Corona-Pandemie und die Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr wurden digitale Lernformate und Inhalte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) in den Referentenentwurf aufgenommen.
Ziel ist damit nicht mehr allein, am 1. Oktober 2025 eine neue Approbationsordnung in Kraft treten zu lassen. Vielmehr soll die geltende Ordnung von 2002 umgehend geändert werden, um den ÖGD sofort in der Ausbildung zu verankern.
Die Allgemeinmedizin hingegen braucht mehr Geduld. Ab 2025 jedoch sind für (angehende) Hausärztinnen und Hausärzte Änderungen in Sicht, die der Deutsche Hausärzteverband im Großen und Ganzen befürwortet (Kommentar).
Ziel 1: Das Studium wird praxisnäher
Auch “ganz alltägliche Erkrankungen” lernen Medizinstudierende “in der ambulanten und stationären Praxis kennen”, klinische und theoretische Studieninhalte sind von Tag eins des Studiums eng verknüpft, Datennutzung und digitale Anwendungen werden Teil der Ausbildung: Dieses Szenario soll mit der Studienreform Realität werden.
Mehr Praxisnähe ist ein entscheidendes Ziel. Diesem wird unter anderem durch obligatorische Module zur ärztlichen Gesprächsführung, Fertigkeiten im medizinisch-wissenschaftlichen Bereich und interprofessionelle Kompetenz Rechnung getragen. Außerdem werden Prüfungen im mündlich-praktischen Bereich patientenorientierter.
Dazu sollen unter anderem Simulationen oder sogenannte Parkourprüfungen stattfinden: Hierbei durchlaufen Studierende individuell oder in kleinen Gruppen simultan im Rotationsverfahren eine bestimmte Anzahl an praktischen und theoretischen “Prüfungsstationen” – ein wenig wie im Praxisalltag also. Blockpraktika beginnen bereits ab dem zweiten Semester.