Berlin. Damit Vertragsärztinnen und Vertragsärzte Antigen-Schnelltests (PoC) bei ihren Patienten in der Praxis breiter einsetzen können, brauchen sie eine EBM-Position. Das forderten sie einhellig am Freitag (4.12.) bei der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Die KBV will dies jetzt mit den Krankenkassen im Bewertungsausschuss verhandeln. Ein Antrag von mehreren KV-Vertretern um Dr. Annette Rommel aus Thüringen sieht hierzu eine Erweiterung der 02402 EBM vor (s. Kasten). Beschlüsse konnten aufgrund der digitalen Sitzung am Freitag nicht gefasst werden, sondern müssen im Nachgang schriftlich erfolgen.
Knackpunkt „extrabudgetär“
KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister vermutet, dass der GKV-Spitzenverband mit der extrabudgetären Vergütung der neuen Leistungen hadern könnte. Hier müsse die KBV auch berechnen, was dies alternativ für die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung bedeuten könne.
„Vielleicht werden wir aber auch vom Minister überholt“, sagte Hofmeister. Zumindest habe dieser jüngst gegenüber der KBV angekündigt, die Antigen-Schnelltests in die Test-Verordnung (Test-VO) aufnehmen zu wollen. Sein Ziel sei es, dass jeder mit Schnupfen sich in der Praxis testen lassen kann, so Hofmeister weiter.
Test-VO deckt einige Fälle nicht ab
Zwar ermögliche die Test-Verordnung auch jetzt schon den Einsatz von Antigen-Schnelltests auf das neue Coronavirus (SARS-CoV-2) bereits in einigen Fällen. Doch gerade wenn Laborkapazitäten knapp sind, sehe die Verordnung stattdessen die laborbasierten Antigentests vor. Dies könne den vorhandenen Engpass meist nicht lösen und ermögliche daher keine rasche Differentialdiagnose in der Praxis, wurde in der Diskussion der Vertragsärzte deutlich.
Gerade bei Tests vor dem Wochenende, im Bereitschaftsdienst oder zu Zeiten, zu denen Labore insbesondere für Landärzte nicht mehr zu erreichen seien, entstünden so erhebliche zeitliche Verzögerungen von bis zu vier Tagen, berichteten mehrere Ärztinnen und Ärzte. Wenn man den PCR-Abstrich Freitagmorgen einschicke, liege das Ergebnis oft erst am Dienstag danach vor.
„Gesunde schneller herausfiltern“
„Die hohe Spezifität der Schnelltests müssen wir nutzen, um die aktuell Gesunden herauszufiltern“, erklärte Dr. Burkhard John, der am Freitag zum letzten Mal an der VV teilnahm, da er sein Amt niederlegt. „Die PCR bleibt dann für die, bei denen es wirklich nötig ist, und um positive Antigen-Schnelltests zu kontrollieren.“ Damit würde viel Laborkapazität bei der PCR und damit auch Kosten für die Kassen gespart.
Natürlich sei den Ärztinnen und Ärzten auch bewusst, dass ein gewisser Anteil an Schnelltests falsch positiv oder falsch negativ ausfalle. Die Ergebnisse seien eben lediglich Momentaufnahmen, bedeuteten aber einen erheblichen Zeitvorteil in einigen Situationen.
Höherer Anspruch an Testqualität
Wenn es eine EBM-Ziffer für Schnelltests geben soll, dann müssten bei der Qualität aber schärfere Grenzen gezogen werden, gab Dr. Andreas Bobrowski zu bedenken. Denn als der Bewertungsausschuss die 32779 EBM im Oktober eingeführt hat, habe der Ausschuss die Schnelltests aufgrund ihrer zu geringen Qualität nicht inkludiert, erinnerte Bobrowski.
„Die Liste des BfArM umfasst derzeit rund 280 Antigen-Schnelltests, deren Qualität ist sehr unterschiedlich“, so der Laborarzt. „Wenn wir breiter abrechnen, muss die Qualität der Tests gleich sein.“ Er warb daher dafür, die BfArM-Mindestkriterien für die Aufnahme eines Schnelltests in die Liste nachzuschärfen. Zudem müsse für einen breiteren Einsatz in der Praxis auch die Sicherheit des Personals sowie die Vorgaben für die Abfallentsorgung gewährleistet werden.