Wegen geminderter Leistungsfähigkeit sucht Herr S. seine Hausärztin auf (s. Kasten).
EBM
Beim Ersttermin rechnet sie die Versicherten- (03000) und Chronikerpauschale I (03220) ab. Beim Zweittermin findet eine Gesundheitsuntersuchung (GU) statt (01732) samt Labor (32880 EBM durch die Praxis, 32881 und 32882 durchs Labor). Zur kurativen Diagnostik erfolgen Ergometrie (03321) und Spirometrie (03330), zusätzlich rechnet die Ärztin die 03221 EBM ab. Die GU-Ergebnisse bespricht sie beim dritten Termin ohne besondere Abrechnung, da dies Inhalt der 01732 ist. Die Erörterung der Gonarthrose erfolgte nach Vorliegen der Röntgenbilder getrennt mit Abrechnung der 03230 EBM.
GOÄ
Beim ersten Kontakt fallen in der GOÄ die Nrn. 3 und 5 bei gleichzeitiger Untersuchung der Kniegelenke (aufgrund der anamnestischen Angaben) an. Drei Tage später erfolgt die GU (Nr. 29) samt Labor (Nr. 250, Einzelparameter im Blut und 3511). Ergometrie (Nr. 652) und Spirometrie (Nrn. 605, 605a) werden einzeln berechnet. Die Röntgenbefunde wurden gesondert besprochen (Nr. 3 GOÄ).