Wer für die Telematikinfrastruktur (TI) seinen VSDM-Konnektor auf die E-Health-Version hochgerüstet hat, kann die Module für das Notfalldatenmanagement (NFDM) und den elektronischen Medikationsplan (E-MP) sowie die qualifizierte elektronische Signatur (QES) nutzen. Der nächste Schritt ist der Anschluss an einen KIM-Dienst, der die Anwendungen E-Arztbrief und E-AU ermöglicht.
Den KIM-Anbieter dürfen Ärzte frei wählen. Der Dienst der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) kv.dox soll ab 1. Oktober die Zulassung der gematik besitzen, hieß es bei Redaktionsschluss. Damit können elektronische Arztbriefe und andere sensible Gesundheitsdaten sicher verschickt und empfangen werden. Über solche KIM-Dienste soll künftig der gesamte elektronische Austausch von Patientendaten im Gesundheitswesen erfolgen. Angeschlossen werden neben Praxen etwa auch Krankenhäuser und Apotheken.
kv.dox ist ein KIM-Dienst nur für Vertragsärzte und -psychotherapeuten sowie für die Kassenärztlichen Vereinigungen. Er soll mit allen KIM-Diensten, unabhängig vom Anbieter, kompatibel sein und zu jedem Praxisverwaltungssystem passen. Praxen sollen mit kv.dox so viele Nachrichten, Arztbriefe oder AU-Bescheinigungen digital versenden können, wie sie möchten. Es soll keine Kontingentbeschränkung geben, hieß es.
WICHTIG: Nutzer von kv.dox zahlen einen monatlichen Festpreis. Darin ist alles enthalten. Die Kosten sind mit der Finanzierungspauschale gedeckt, die KBV und Kassen für KIM-Dienste ausgehandelt haben. Demnach wird jeder Praxis ein KIM-Dienst (eine E-Mail-Adresse) finanziert. 100 Euro werden pauschal für die Einrichtung des Dienstes (einmal je Praxis) erstattet, 23,40 Euro pro Quartal für die laufenden Betriebskosten. Die Summen wurden bereits ab 1. April 2020 von den KVen überwiesen.