Eine junge Patientin kommt wegen vorwiegend kosmetischer Hautbeschwerden in die Praxis.
EBM
Beim Erstkontakt Abrechnung der altersentsprechenden Versicherungspauschale 03000 EBM ohne weitere Zusatzleistungen. Die KV fügt die entsprechenden Pauschalen (03040, 03060, 03061, 32001 EBM) automatisch hinzu.
GOÄ
In der GOÄ rechnet die Hausärztin bei der Erstkonsultation die Nrn. 1 und 5 ab, auch hier keine Zusatzleistungen. Beim Kontakt nach zwei Wochen erneuter Ansatz der Nrn. 1 und 5 als Kontrolle nach fast abgeheiltem Ekzem.
Nach aufklärender Beratung und nach Untersuchung bei unterschriebenem Behandlungsvertrag werden die zwei größeren Warzen nach Lokalanästhesie (2 x Nr. 490) chirurgisch entfernt (2 x Nr. 2403). Die kleineren Warzen werden mit 2 x Nr. 745 abgerechnet. Eventuelle Wundverbände können nicht berechnet werden.
Cave: Auch wenn die Warzenentfernung prinzipiell einen neuen Behandlungsfall darstellt, können die Nrn. 1 und 5 in einem Kontakt nicht zweimal abgerechnet werden.