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Hausärzteverband NordrheinPraxen in Nordrhein: “Chronikerkorrektur” kann Nachzahlung bringen

Der Hausärzteverband Nordrhein hat in einem Musterprozess Rechtssicherheit für die Hausärztinnen und Hausärzte im Land mit Blick auf die Behandlung von Chronikern erkämpft. Das hat der Verband in einem aktuellen Rundschreiben mitgeteilt. “Da das korrigierte Honorar im Topf der Hausärzte verbleibt – einige Kassen hatten die Idee, dass dieses MGV-Honorar von ihnen eingezogen werden könnte –, muss dieses Honorar wieder an die Hausärzte zurückverteilt werden”, heißt es. Dabei könne es sowohl zu Rückforderungen als auch zu Nachzahlungen kommen.

Konkret geht es um einen fast zehn Jahre zurückliegenden Sachverhalt. Die Kassen hatten damals Beschwerde gegen die Chronikerziffer eingelegt. “Im Kern ging es darum, dass die Kassen diese nur zur Auszahlung bringen wollten, wenn der Patient in drei von vier Quartalen physisch in der Praxis war”, erklärt Vorsitzender Dr. Oliver Funken im Rundschreiben. “Wenn er in einem Quartal nur im Krankenhaus oder bei einem anderen Arzt behandelt wurde – wodurch er nach unserem Verständnis immer noch Chroniker wäre –, sollten diese Ziffern nicht bezahlt werden.”

Da es unterschiedliche Abzugsstände aus den zurückliegenden Jahren zu geben scheint, werden die Abzüge von damals laut Hausärzteverband nach der nun erfolgten juristischen Klarstellung mit den Ausständen von heute verrechnet. Dabei könne es zu Rückforderungen oder Nachzahlungen kommen. “Transparent ist das natürlich nicht, da wohl kaum jemand diese Daten von vor neun Jahren seriös aufbereiten kann.” Das Verfahren scheint dabei als sachlich-rechnerische Berichtigung gehandelt zu werden und nicht als Regress.

Praxis-Tipp: Hausärztinnen und Hausärzte, die bereits in Ruhestand sind, sollten nur im Fall einer nachträglichen Auszahlung reagieren.

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