Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gewährt Vertragsärzten einen Aufschub, um die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (E-AU) umzusetzen. Ob diese zum 1. Juli oder sogar erst zum 1. Oktober statt wie zuvor vorgesehen zum 1. Januar Pflicht wird, war bei Redaktionsschluss jedoch noch offen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte sich für ein dreiviertel Jahr starkgemacht, was das BMG befürwortet hätte – die Kassen jedoch wollten zuletzt einen schnelleren Start.
Zur Erinnerung: Ärzte müssen die AU künftig elektronisch an die Kassen übermitteln; der Versicherte erhält zwar zunächst weiter einen Papierdurchschlag, muss diesen aber nicht mehr an seine Kasse senden.
Praxen, die noch nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sind, könnten damit praktisch keine AU mehr ausstellen und blicken somit Strafen entgegen. Mehr dazu: www.hausarzt.link/wvneQ