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Ärztekammern Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg verabschieden neue Weiterbildungsordnungen

Mit Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern streichen zwei weitere Landesärztekammern die Zusatzbezeichnung Homöopathie. Das haben die beiden Kammerversammlungen bei ihren jüngsten Sitzungen entschieden, wo jeweils eine neue Weiterbildungsordnung (WBO) verabschiedet wurde. Sie sollen zum 29. Juli (Mecklenburg-Vorpommern) und 1. November (Hamburg) in Kraft treten.

In beiden Ländern wird zudem an den 24 Monaten in der “Allgemeinmedizin in der ambulanten hausärztlichen Versorgung”, die angehende Hausärzte laut neuer Musterweiterbildungsordnung (MWBO) absolvieren müssen, gekratzt. Diese dürfen – in Mecklenburg-Vorpommern begrenzt auf 12 Monate – auch bei hausärztlichen Internisten abgeleistet werden, wie die Kammern auf Anfrage bestätigten. Damit ist dies in sieben Kammern möglich, wie eine Umfrage von “Der Hausarzt” zeigt (www.hausarzt.link/ LcjA9). Der Deutsche Hausärzteverband hat diesen entstehenden Flickenteppich wiederholt kritisiert.

In Mecklenburg-Vorpommern sind darüber hinaus sechs Monate explizit in der Kinder- und Jugendmedizin vorgesehen. Das hausärztliche Ziel, diese Zeit auch bei “geeigneten Hausärzten” absolvieren zu können, sei vor allem am vehementen Widerstand eines Kinderarztes in der Kammerversammlung gescheitert und somit nicht erreicht worden, bedauert Landeshausärzteverbandschef Stefan Zutz.

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