Ausgangslage: Versichertenpauschale in allen Altersklassen gesenkt
Die Bewertung der hausärztlichen Versichertenpauschale wurde für alle Altersklassen reduziert (Tab. 2). Die durch die EBM-Reform erzeugten Verluste treten damit automatisch zu Beginn des Behandlungsfalls auf, da die Versichertenpauschale bekanntlich bei (fast) jedem Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal berechnet werden kann und die 03040 EBM in diesem Fall von der KV zugesetzt wird.
Ebenfalls abgewertet wurde die Vergütung für die 04040 EBM von 144 auf 138 Punkte. Unverändert geblieben sind die Zuschläge nach den EBM-Nrn. 03220 (130 Punkte), 03221 (40 Punkte) und 03222 (10 Punkte).