Das Thema Digitalisierung geistert mittlerweile täglich durch Publikationen und Debatten. Wir Hausärzte sind dabei nicht prinzipiell dagegen, digitale Instrumente zu verwenden. Sie müssen allerdings sinnvoll sein. Ein negatives Beispiel ist das neue Bürokratieentlastungsgesetz, das neben der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) zusätzlich einen Ausdruck fordert. Das ist für uns nicht weniger, sondern mehr bürokratischer Aufwand. Wir können doch aber nur digitale Anwendungen empfehlen, von deren Nutzen und Sicherheit wir auch überzeugt sind.
Immer wieder müssen wir verdeutlichen, dass in unseren Sprechzimmern ausschließlich analoge Individuen sitzen, selbst wenn sie digital gut gerüstet sind. Damit können wir umgehen. Wie in unserer HZV, dem freiwilligen Hausarztsystem: Auch hier kann die Anwendung digitaler Instrumente nicht erzwungen werden. Wie im HZV-Vertrag mit der Techniker Kasse (S. 22) müssen diejenigen von anfallenden Kosten entlastet werden, die vom Sinn der digitalen Anwendungen überzeugt sind. Die Bestrafung von Kolleginnen und Kollegen, die das eben nicht sind, hilft nicht weiter und nährt den Verdacht, dass die Sache noch nicht ganz ausgegoren ist. Beide Seiten sind zu verstehen und wir unterstützen unsere Mitglieder in beiden Fällen gern.
Dabei müssen sowohl Telematikinfrastruktur (TI) als auch digitale Anwendungen so sicher wie überhaupt möglich sein, sollen wir sie in der Patientenversorgung anwenden. Was dann mit den Apps wird, die plakativ oft viel versprechen, werden wir sehen. Auf jeden Fall werden wir sorgfältig prüfen, welche dieser Apps der Versorgung wirklich nützen – und uns dazu sicher auch äußern. Wir sollten weiterhin gelassen mit der Digitalisierung umgehen. Die Strukturdefizite in unserem Gesundheitswesen werden durch sie vielleicht aufgedeckt, aber sicher nicht gelöst. In diesem Sinne,
Ihr
Ulrich Weigeldt
Bundesvorsitzender Deutscher Hausärzteverband e. V.