FremdkörperGOÄ-Abrechnung geht nicht immer unter die Haut Dr. Heiner Pasch 3 Min. 3. Februar 2020 HA 02/20 Facebook Twitter WhatsApp SMS E-Mail Link Auf der Haut aufliegend, in einer Wunde – oder gar in Nase oder Gehörgang? Kommen Patienten mit einer Fremdkörperverletzung in die Praxis, ist für die Abrechnung mitunter entscheidend, wo genau dieser sitzt. © tommaso79 - iStockphoto GOÄ-Abrechnung geht nicht immer unter die HautEBMGOÄHZVSchwerpunkt: Splitter und Co. in der GOÄ Nach einem – zunächst scheinbar gut verheilten – Sturz in der Silvesternacht kommt ein 27-Jähriger Mann mit Schnittwunden in die Hausarztpraxis (s. Kasuistik). EBM Beim Erstkontakt Abrechnung der Versichertenpauschale 03000 EBM, die die Software altersgemäß abspeichert. Die Fremdkörperentfernung wird mit der 02301 EBM abgerechnet – inkl. Lokalanästhesie und Verband. Abrechnung der Auffrischimpfung gegen TdaP-IPV gemäß der KV-eigenen Impfvereinbarung mit den Kassen. Die Folgekontakte einschließlich der Fadenentfernung können nicht gesondert angesetzt werden. GOÄ In der GOÄ entsteht ein neuer Behandlungsfall mit Abrechnung der Nrn. 1 und 5 bei lediglich symptomorientierter Untersuchung. Die Lokalanästhesie (Nr. 490) kann neben der chirurgischen Fremdkörperentfernung (Nr. 2009) abgerechnet werden, nicht jedoch der Verband. Vergütung der Auffrischimpfung mit Nr. 375. Die Folgekontakte werden mit den Nrn. 1 und 5 abgerechnet, wobei der Fadenzug (Nr. 2007) daneben nicht berechnet werden kann. Facebook Twitter WhatsApp SMS E-Mail Link Weiterlesen Abrechnung Nach Fehltritt: Fremdkörper entfernen und abrechnen Abrechnung GOÄ Nr. 5: Oft geht sie öfter Abrechnung Frische Schnittverletzung am Feierabend Login Registrieren Suchen Newsletter × E-Mail-Adresse: E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns. Passwort: Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen. Angemeldet bleiben Nur wenn Sie sich sicher sind. Login Sie haben noch kein Passwort? 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