Mit einem Knaller beginnt das neue Jahr: Seit Mitte Januar liegt die Notfallreform (www.hausarzt.link/Qrtou) auf dem Tisch [1]. Für mich eines der spannendsten Gesetze, weil es die Versorgungspfade umkrempelt (s. Kasten).
Noch ist es zu früh, die Auswirkungen zu bewerten, weil sich am Referentenentwurf sicher noch einiges ändert. Unabhängig von den letztendlichen Details wird die Reform aber nur glücken, wenn die Veränderungen richtig kommuniziert werden. Patienten müssen die neue Struktur verstehen, damit die erhoffte Entlastung eintritt. Dazu muss erstens die 116117 bekannter werden, wofür die derzeitige “Elfen”-Kampagne nicht allein reichen wird.
Zweitens müssen die Patienten die INZ-Standorte verinnerlichen, damit sie nicht weiter die Kliniken ohne INZ aufsuchen. Letztere sollen zwar nur noch das halbe Honorar erhalten, wenn sie Patienten ambulant behandeln. Fraglich ist aber, ob dies reicht oder so sogar ein Fehlanreiz zur stationären Aufnahme entsteht. Klinikvertreter bringen hier die Behandlungspflicht ins Spiel [2-6]. Dazu sollte der Gesetzgeber klären, wann Kliniken ohne INZ Patienten an eine INZ verweisen dürfen. Zudem bleibt abzuwarten, ob die geplante Aufklärung der Kassen über die INZ-Standorte genügt oder ob es eine Gebühr braucht, um die neuen Patientenpfade zu etablieren.
Entscheidend wird auch sein, wie die Kommunikation unter Vertragsärzten, Kliniken und Rettungsdienst klappt. Denn für eine gute Versorgung müssen sie eine gemeinsame Sprache finden, das gilt nicht nur für die Triage. So wird es spannend sein, ob etwa eigene Leitlinien für die neue “notdienstliche Versorgung” gebraucht werden und wie die vorgesehene digitale Vernetzung funktioniert, meint Ihre
Johanna Dielmann-von Berg
Stellv. Chefredakteurin “Der Hausarzt”