Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Honorarkürzungen für TI-VerweigererWiderspruch innerhalb eines Monats nötig

TI-Verweigerer, die Honorarkürzungen erhalten, können innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Die Hausärzteverbände in Niedersachsen stellen dafür einen Musterwiderspruch zur Verfügung.

In einigen KV-Regionen enthielten die Honorarbescheide für die Quartale 1/2019 und 2/2019 erstmals Kürzungen wegen fehlender Anbindung an die Telematik-Infrastruktur (TI). Darauf weisen unter anderem die Landeshausärzteverbände in Westfalen-Lippe und Niedersachsen nach entsprechenden Informationen von Joachim Schütz, Justiziar des Deutschen Hausärzteverbands, hin. Sie empfehlen betroffenen Arztpraxen auch für künftige Sanktionen, gegen die entsprechenden Kürzungsbescheide fristwahrend – also innerhalb eines Monats nach Zugang – Widerspruch einzulegen. Zur Begründung sollte auf die laufenden Musterverfahren wegen fehlender Datenschutzkonformität der TI verwiesen werden; die Hausärzteverbände Niedersachsen und Braunschweig haben für ihre Mitglieder eine entsprechende Musterklage vorbereitet (s. Kasten).

Cave: “Es ist zu beachten, dass eine Honorarkürzung getrennt von der üblichen quartalsweisen Honorarbescheidung erfolgt”, erklärt Dr. Matthias Berndt, Verbandschef aus Niedersachsen.

Die Frage nach der Datensicherheit bei der TI-Anbindung sei aktuell Gegenstand mehrerer Muster(widerspruchs-)verfahren in einzelnen Regionen, erklärt der Hausärzteverband Westfalen-Lippe. “Die Rechtspraxis in den einzelnen KVen ist sehr unterschiedlich und die Rechtslage insgesamt unklar.” Vorsorglich empfehle man auch die Anfechtung von Bescheiden, die unter Vorbehalt ergehen.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.