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Ausblick zum JahresbeginnNeues Jahr, neue Gesetze

Das gesundheitspolitische Berlin macht sich für die ersten Vorhaben des Jahres bereit. Eines der ersten großen Themen auf der Agenda: die Organspende. Hausärzte könnten dabei verstärkt gefragt sein.

Feuerwerk: Nach Silvester nimmt das gesundheitspolitische Berlin nun wieder die Arbeit auf.

Berlin. Wenn sich der Deutsche Bundestag ab 13. Januar zu seiner ersten Sitzungswoche des Jahres trifft, warten kurz darauf auch für Hausärzte relevante Themen. So sind in der vorläufigen Tagesordnung für den 16. Januar etwa zwei Stunden für die weitere Beratung über die Organspende und damit die viel diskutierte Widerspruchslösung vorgesehen. Ein gegenüberstehender und in der Sitzung ebenfalls losgelöst vom Fraktionszwang zu bewertender Gesetzentwurf setzt unter anderem auf eine verstärkte Aufklärung durch Hausärzte. Kern des Vorschlags ist, alle Bürger mindestens alle zehn Jahre beim Ausweisabholen auf das Thema Organspende anzusprechen.

Vor der Beratung des Bundestags im Januar sind sowohl zu diesem zweiten Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende – um die Abgeordneten Ulla Schmidt (SPD), Hermann Gröhe (CDU), Karin Maag (CDU) sowie Annalena Baerbock (Grüne) – als auch zum Entwurf eines Gesetzes zur doppelten Widerspruchslösung – um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), die Abgeordneten Karl Lauterbach (SPD) sowie Georg Nüßlein (CSU) – Änderungsanträge eingegangen.

Anträge fordern noch Änderungen an Gesetzentwürfen

Es geht unter anderem um längere Übergangszeiten für Vorbereitungen, wie aus der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses hervorgeht: Die von einer Abgeordnetengruppe um Grünen-Chefin Baerbock vorgeschlagenen Neuregelungen sollen demnach nun zwei Jahre statt ein Jahr nach der Verkündung des entsprechenden Gesetzes in Kraft treten. Die von der Gegenseite angestrebte “doppelte Widerspruchslösung” soll demnach ab 1. Oktober 2022 greifen.

Präzisiert werden in der Beschlussempfehlung auch einige Anforderungen hierzu. Wer eine Erklärung zur Organspende in einem Register abgeben will, soll demnach ausdrücklich einwilligen, widersprechen – oder die Entscheidung auch weiterhin “einer namentlich genannten Person seines Vertrauens” übertragen können. Klargestellt wird zudem, dass Ärzte, die bei fehlendem Registereintrag Informationen zu einer Erklärung einholen, nicht an Entnahme und Übertragung der Organe beteiligt sein dürfen.

Einig sind sich die Parlamentarier in beiden Gesetzentwürfen, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende verantworten soll.

Die wohl wichtigste Neuerung gibt es bei den Befürwortern der doppelten Widerspruchslösung. Sie fordern eine Informationskampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Vorfeld des Inkrafttretens ihrer Lösung. Die Kosten hierfür werden mit vier Millionen Euro beziffert.

Infomaterialien für die Hausarzt-Praxis

Losgelöst von den gesetzlichen Initiativen stärken der Deutsche Hausärzteverband und die BZgA bereits Hausärzte in ihrer beratenden Rolle zum Thema. Weil Hausärzte oft jahrzehntelange Ansprechpartner und Vertrauenspersonen sind, kommen auch in ihrem Praxisalltag immer wieder Fragen rund um die Organspende auf. Hausärzteverband und BZgA geben für diese Gespräche Praxismaterialien an die Hand.

Neben den beiden Gesetzesalternativen zur Organspende, über die der Bundestag am 16. Januar abstimmt, biegen weitere – für Hausärzte teils äußerst relevante – Gesetzesvorhaben auf die Zielgerade ein.

FKG: Bundestag soll Mitte Februar entscheiden

Für das Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (FKG) müssen im Januar allerhand Änderungsanträge diskutiert werden, bevor der Bundestag Mitte Februar dieses von Anfang an hoch strittige Verfahren zweiter und dritter Lesung beendet. Kurz vor dem Start in die Weihnachtspause war in einer Anhörung im Gesundheitsausschuss deutlicher Nachbesserungsbedarf auch durch den Deutschen Hausärzteverband attestiert worden.

Vor allem das Verbot von Verträgen, bei denen bestimmte Diagnosen als Voraussetzung für die Vergütung vorgesehen sind, erntete dabei teils deutliche Kritik. Die entsprechende Formulierung im Gesetz sei „sehr unglücklich“ und müsse handwerklich verbessert werden, betonte Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbands, vor den Abgeordneten. Diagnosen seien das Handwerkszeug der Ärzte.

Weitere Vorhaben im Überblick

Ebenfalls Mitte Februar verabschiedet werden soll der Omnibus Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz. Dafür steht am 15. Januar eine Anhörung im Bundestags-Gesundheitsausschuss an.

Immer noch vor dem Parlament wartet das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken. Der Bundesrat hat bereits – mit einem kräftigen Votum für ein Rx-Versandhandelsverbot – Stellung genommen, das Gesundheitsministerium daraufhin das Verfahren gestoppt. Die Stellungnahme der EU-Kommission soll abgewartet werden.

Auch im Januar vorangetrieben werden soll die Reform der Notfallversorgung – mit einem Referentenentwurf rund sechs Monate nach Vorlage des entsprechenden “Diskussionsentwurfs”.

Darüber hinaus ist zeitnah mit einem Referentenentwurf für eine neue Approbationsordnung für das Medizinstudium zu rechnen. Ende November hatte das Gesundheitsministerium einen entsprechenden Arbeitsentwurf vorgelegt. 

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