Berlin. Eine Woche vor der Anhörung zum umstrittenen Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (FKG) warnt der Deutsche Hausärzteverband davor, mit dem in jetziger Form vorliegenden Gesetzentwurf qualitativ hochwertige und innovative Versorgungsstrukturen zu gefährden. „Unter dem Deckmantel der Manipulationsresistenz schießt der Gesetzgeber mit dem vorliegenden Gesetzentwurf weit über das Ziel hinaus“, sagt Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbands. „Damit sorgt er für eine unnötige Verschärfung bei der Ausgestaltung bestehender Versorgungsverträge und beeinträchtigt die Umsetzung innovativer Versorgungsformen.”
Der Verteilungskampf der Kassen untereinander um Zuwendungen aus dem Morbi-RSA dürfe nicht auf dem Rücken der Patienten und Ärzte ausgetragen werden, erinnert Weigeldt.
Gesetz schießt übers Ziel hinaus
Zum Hintergrund: Mit dem FKG, das bereits im Oktober vom Bundeskabinett beschlossen worden war, will der Gesetzgeber Finanzierungsmechanismen innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) umstellen und beispielsweise den Morbi-RSA reformieren. Um vermeintliche Manipulationen zu verhindern, sollen in diesem Zuge Diagnosen von der Vergütung ärztlicher Leistungen getrennt werden. “Das grundsätzliche Vorhaben des Gesetzgebers, dem Prinzip „Geld gegen Diagnose“ ein Ende zu setzen, ist ohne Zweifel richtig”, erklärt der Deutsche Hausärzteverband. Mit Inkrafttreten des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes sei dieses jedoch bereits im Jahr 2017 abschließend geregelt worden. “Vor dem Hintergrund der leidigen Diskussionen um angebliche Manipulationsversuche werden die im Rahmen der TSVG-Gesetzgebung bereits abgelehnten Regelungen jetzt ohne Not wieder aufgenommen.”
Bereits während des Deutschen Hausärztetetags hatten die Delegierten im Herbst einen entsprechenden Antrag gegen die für das FKG geplante Entkopplung der Diagnosen von der Kodierung verabschiedet. Diagnosen, begründeten sie in Berlin, seien Handwerkszeug im hausärztlichen Alltag.
Auch Kassen positionieren sich vor der Anhörung
Auch den gesetzlichen Eingriff zum Unterbinden des Kassenwettbewerbs lehnt der Deutsche Hausärzteverband ab. Genau dieser Wettbewerb fördere nachweislich die Qualität, Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Versorgung und gewährleistet passgenaue und auf die Bedürfnisse der Patienten ausgerichtete Versorgungsstrukturen. „Weniger statt mehr Wettbewerb der Kassen untereinander kann vom Gesetzgeber sicherlich nicht gewollt sein. Wir begrüßen es daher außerordentlich, dass nicht nur andere Ärzteverbände diese Sichtweise teilen, sondern sich auch wichtige Krankenkassen – beispielsweise die AOK – vorrangig um eine gute Versorgung ihrer Versicherten bemühen und sich nicht nur um eine weitere Maximierung ihrer Unternehmensgewinne kümmern“, ergänzt Weigeldt.
Die AOK hat im Vorfeld der Anhörung zu einer Pressekonferenz zur FKG-Positionierung eingeladen; ebenso das gegenüberstehende Lager der Betriebs-, Innungs- und Ersatzkrankenkassen, die sich zwei Tage vor der Anhörung äußern wollen. Ihrer Auffassung nach solle am aktuell vorliegenden FKG-Paket nicht mehr gerüttelt werden.
Der Gesetzentwurf des FKG soll am 18. Dezember im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags beraten werden.