BrandwundeGroßer Unterschied in EBM und GOÄ Dr. Heiner Pasch 3 Min. 18. November 2019 HA 19/19 Facebook Twitter WhatsApp SMS E-Mail Link Brandwunden reichen von umschriebenen Erythemen bis zu tiefen großflächigen Verletzungen. Doch nicht jede Brandverletzung ist im EBM abrechenbar, die GOÄ gibt hier mehr Spielraum. © Monkey Business - stock.adobe.com Großer Unterschied in EBM und GOÄEBMGOÄHZVSchwerpunkt: Versorgung von Brandwunden Zur Abrechnung von Brandwunden (s. Box) bietet der EBM weniger Auswahl als die GOÄ. EBM Bei der Erstkonsultation rechnet er die 03000 sowie 01100 EBM für die Unzeit ab. Daneben kann er zweimal die 02301 EBM für die primäre Versorgung der Verletzungen an den Beinen abrechnen. Hierbei handelt es sich durch die Blasenbildung um Verletzungen der oberen Hautschichten. Die Konsultationen an den Folgetagen kann er weder mit einer Kontaktgebühr noch mit einer Verbandgebühr berechnen. GOÄ Wäre das Kind privat versichert, würde der Arzt bei der Erstvorstellung die Nrn. 1B und 5, zusätzlich zweimal die Nr. 2003 GOÄ abrechnen. Alternativ zur Nr. 2003 wäre eventuell auch jeweils die Nr. 209 bei flächenhaftem Erythem in Verbindung mit der Nr. 200 möglich. An den Folgetagen können bei persönlichen Kontakten und Wundkontrolle je die Nr. 1 und 5 angesetzt werden. Neben den Nrn. 2003, 200 und 209 wären zudem die Sachkosten gemäß Paragraf 10 abrechenbar; dabei kann bei den Nrn. 200 und 209 hilfsweise auf die Sachkostenbeträge der UV-GOÄ zurückgegriffen werden. Facebook Twitter WhatsApp SMS E-Mail Link Weiterlesen Abrechnung Nach Fehltritt: Fremdkörper entfernen und abrechnen Abrechnung Klaviatur der GOÄ-Zuschläge Abrechnung GOÄ Nr. 5: Oft geht sie öfter Abrechnung Frische Schnittverletzung am Feierabend Login Registrieren Suchen Newsletter × E-Mail-Adresse: E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns. Passwort: Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen. 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