“Eminenz statt Evidenz” erlebt eine Renaissance. Künftig sollen Patienten elektronische Gesundheitsanwendungen auf Kassenkosten erhalten. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte soll eine Liste der verschreibbaren Apps erstellen. Spätestens nach einem Jahr müssen die Hersteller dafür “positive Versorgungseffekte” nachweisen. Was als Beleg dienen kann, will das Bundesgesundheitsministerium selbst vorgeben, als Beispiele nennt es “Fallberichte, Expertenmeinungen, Anwendungsbeobachtungen, Studien oder sonstige valide Erkenntnisse”.
Fallberichte und Expertenmeinungen gelten als unterste Stufe von Evidenz. Die Hürden werden aber bewusst heruntergeschraubt, weil das Risiko gering und die Kosten niedrig sind, heißt es im Gesetz. Unterschätzt wird dabei, dass vorschnelle Diagnosen durch Apps zu Überdiagnostik (und Folgekosten) führen können. Im Hinblick auf Apps mag man das noch abtun, mehr Sorge bereitet der erneute Versuch, “Leistungen ohne Evidenz in die Versorgung zu schieben”, betont auch Prof. Josef Hecken vom Gemeinsamen Bundesausschuss. Aktuell zielt das Implantateregistergesetz wieder darauf ab, die Nutzenbewertung neuer Methoden aufzuweichen.
Für die Patientensicherheit wäre das ein Rückschritt: Nur wer Schaden und Nutzen kennt, kann eine informierte individuelle Entscheidung treffen. Evidenzbasierte Medizin bildet dafür das Fundament, sie bestimmt das “Maß des Notwendigen”. Das sollten Gesetze nicht untergraben, auch wenn mehr Tempo gut tun würde.
Apropos Nutzen: Sie, liebe Leserinnen und Leser, haben “Der Hausarzt” bei der Leserbefragung LA-MED als spitze bei “Nützlich für den Berufsalltag” bewertet. Bei Hausärzten ist “Der Hausarzt” die zweitbeliebteste Lektüre (Leser pro Ausgabe). Dafür möchten wir uns bei Ihnen bedanken! Wir sehen es aber ebenso als Ansporn, bei Nutzen, Nähe und News für Ihre Praxis noch besser zu werden.
Ihre
Johanna Dielmann-von Berg
Stellv. Chefredakteurin “Der Hausarzt”