Berlin. Der überarbeitete EBM kommt nicht wie geplant zum 1. Januar 2020 – sondern erst drei Monate später, zum 1. April. Das teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am Donnerstagabend (13. September) mit. KBV und Krankenkassen hätten “in entscheidenden Punkten” noch keinen Konsens erzielen können. „Noch nicht konsentiert sind bislang die Festlegung des kalkulatorischen Arztlohnes, die Festlegung der Kalkulationszeiten sowie einzelne Anpassungen zur Struktur“, heißt es in den Gründen zum Beschluss des Bewertungsausschusses, der den neuen Termin am Dienstag beschlossen hatte.
Zum Hintergrund: Im Zuge der Reform, die auch die sprechende Medizin stärken soll, werden unter anderem die Zeiten, die Ärzte im Schnitt für eine Behandlung oder Untersuchung benötigen und die ebenfalls in die Leistungsbewertung einfließen, neu festgelegt.
Der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) soll jetzt in den strittigen Punkten zwischen den Verhandlungspartnern vermitteln.
Klarheit für Hausärzte könnte im Herbst kommen
Die Beschlussfassung des neuen EBM ist dem überarbeiteten Zeitplan des Bewertungsausschusses zufolge nun für Dezember geplant (s. unten). Spätestens dann zeigt sich auch für Hausärzte, ob es in zwei für sie wichtigen Punkten ein Vorankommen gibt: bei der lange angemahnten Aufwertung der Hausbesuche und den Chronikerpauschalen. An beiden verhandeln die Parteien bereits seit Jahren; bei der Honorareinigung für 2020 Ende August jedoch fiel zu beiden kein Wort.
Auf Nachfrage, ob Hausbesuche wie Chronikerpauschalen bei der EBM-Reform berücksichtigt werden, äußerte sich die KBV zuletzt nur zu den Hausbesuchen. Diese werde sie weiter in die Verhandlungen einbringen. „Eine Aufwertung ist zwingend erforderlich. Wenn der Besuch nicht besser vergütet wird, wird die Zahl abnehmen“, hieß es nach der Honorareinigung gegenüber „Der Hausarzt“.
Klarheit könnten nun die nächsten Zwischenschritte der Verhandlungen bringen. Für diese sieht der Beschluss des Bewertungsausschusses eine enge Taktung vor:
- bis 1. Oktober 2019: Festlegungen der Ergebnisstruktur
- bis 15. Oktober 2019: Festlegungen zu strukturellen Anpassungen
- bis 26. November 2019: Festlegung unter anderem zu den Kalkulationsparametern und ggf. weiterer Bewertungsanpassungen
- Bewertungsausschuss am 11. Dezember 2019: Beschluss eines Gesamt-EBM
Das Institut des Bewertungsausschusses soll darüber hinaus zwei Sitzungen wöchentlich organisieren.
Platzen auf der Zielgeraden eines Dekadenprojekts?
Der enge Zeitplan soll wohl auch verhindern, dass die EBM-Reform – ein Dekadenprojekt – so kurz vor dem Ziel doch noch platzt.
Die Reform war zuletzt wegen der Anforderungen aus dem TSVG auf Anfang 2020 verschoben worden. Doch schon zuvor gab es zahlreiche Warteschleifen: Bereits 2012 hatten KBV und GKV-Spitzenverband vereinbart, den 2005 kalkulierten und auf Daten aus den 90er Jahren basierenden EBM weiterzuentwickeln. Zuletzt, nach zahlreichen Verschiebungen, sollte der überarbeitete EBM eigentlich noch im September beschlossen werden. KBV und GKV-Spitzenverband hatten dazu im August jeweils einen Beschlussantrag vorgelegt – jedoch mit unterschiedlichen Positionen.
Ein Ziel der Umgestaltung des EBM ist es, die sprechende Medizin zu stärken, gleichzeitig sollen die technischen Leistungen neu kalkuliert werden. Für die KBV ist wichtig, dass die EBM-Reform nicht zu größeren Umverteilungen von Geldern zwischen den Arztgruppen führt. Dem Vernehmen nach wollten die Kassen zuletzt jedoch die Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung streichen sowie eine massive Absenkungen bei technischen Leistungen.