Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vergütet viele neue Leistungen extrabudgetär. Doch wie wirkt sich das wirklich auf eine Praxis aus? Lohnt es sich, das Hamsterrad anzuwerfen?
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hat auch für Hausärzte viele Möglichkeiten geschaffen, ihre Leistungen eines Abrechnungsquartals extrabudgetär bezahlt zu bekommen. Das trifft auf alle neuen TSVG-Konstellationen zu:
Patientenvermittlung über Terminservicestelle seit 11. Mai
Patientenvermittlung über den Hausarzt an den Facharzt seit 11. Mai
Neupatienten seit 1. September
Patienten in der offenen Sprechstunde seit 1. September (gilt nicht für Hausärzte)
Akutvermittlung über Terminservicestelle ab spätestens 1. Januar 2020
Doch diese Leistungen werden im Nachgang für vier Quartale bereinigt. Wie genau die Bereinigung erfolgt, ist nicht leicht nachzuvollziehen. Somit fragen sich die meisten Ärzte, wie sich die Bereinigung dieser Leistungen auf das Budget, die Abrechnung und das Honorar ihrer Praxis auswirkt.
So funktioniert die Bereinigung
In Teil C seines Beschlusses schreibt der Bewertungsausschuss zur Ermittlung der Bereinigungsmengen unter Punkt 6: “Durch Multiplikation der jeweiligen gemäß Nr. 3 bestimmten Summe der gemäß Nr. 2 gekennzeichneten relevanten Leistungsmengen mit der gemäß Nr. 4 bestimmten entsprechenden arztgruppenspezifischen Auszahlungsquote des Vorjahresquartals ergibt sich der Bereinigungsbetrag in Euro.” Dies ist der entscheidende Satz – aber was wird denn nun bereinigt und vor allem, wie?
1. Welche Leistungen werden bereinigt?
Alle Leistungen, die innerhalb der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) liegen. Dies umfasst alle Leistungen innerhalb des Budgets. Je nach Kassenärztlicher Vereinigung (KV) zählen dazu Regelleistungsvolumen (RLV), Qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen (QZV), Punktzahlvolumen, Praxisbudget und Individuelles Leistungsbudget.
2. Bei welchen Patienten werden diese Leistungen bereinigt?
Die Bereinigung gilt für alle Patienten, die als TSVG-Konstellation im Praxissoftwaresystem gekennzeichnet sind. Dazu gibt es ein neues Feld TSVG-Kennzeichnung.
3. Wie wird im Einzelnen bereinigt?
Bei allen markierten Patienten werden die Budgetleistungen addiert.
Diese Summe wird multipliziert mit der Auszahlungsquote der jeweiligen Fachgruppe aus dem Vorjahresquartal. Dies ergibt die Bereinigungshöhe je Fachgruppe.
Die Auszahlungsquote errechnet sich als Differenz zwischen dem vorab festgelegten Budget-Fallwert und dem tatsächlich angeforderten budgetrelevanten Wert. Sie richtet sich also danach, wie hoch die MGV je Fachgruppe ausfällt und wie hoch die Überschreitungen der Praxis waren.
Die Auszahlungsquote multipliziert mit dem angeforderten Fallwert ergibt die Bereinigungsmenge je Fall. Diese wird dann multipliziert mit der Zahl der TSVG-Fälle und ergibt die Gesamtbereinigungsmenge.
Die Gesamtbereinigungsmenge wird dann von der ursprünglichen Höhe der MGV abgezogen und ergibt die neue MGV nach Bereinigung. Diese wird dann durch die Fälle dividiert, die keine TSVG-Markierung haben und es ergibt sich ein neuer budgetrelevanter Fallwert.
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