Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Epidemiologischen BulletinImmunsuppression ist eine Impfindikation

Im Epidemiologischen Bulletin Nr. 34 des Robert-Koch-Instituts vom August 2018 wird betont, dass Patienten mit Immundefizienz bzw. Immunsuppression ein deutlich erhöhtes Risiko für Infektionskrankheiten haben. Die Verläufe sind in der Regel schwerer, so Dr. Benjamin Schleevogt, Jena. Diese Personen sollten einen möglichst umfassenden Impfschutz erhalten, so die STIKO. Die Impfungen sind Kassenleistung. Am besten sind die Impfungen, etwa gegen Influenza, Meningokokken, Pneumokokken, Hae- mophilus influenzae Typ b und Hepatitis B vor einer geplanten immunsuppressiven Therapie vorzunehmen, wie Schleevogt betonte.

Mit Totimpfstoffen wie dem Pneumokokken-Impfstoff Prevenar 13® oder dem Meningokokken-Impfstoff Trumenba® könnten jedoch auch immunkompromittierte Patienten geimpft werden. Schleevogt erinnerte daran, dass z. B. Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen Medikamente erhalten, die das Immunsystem beeinträchtigen.

Trotz der klaren Impf-Empfehlungen sind die Impfraten in Deutschland gering, wie Dr. Markus Frühwein, München, bemängelte: Die aktuelle Pneumokokken-Impfrate betrage bei immunsupprimierten Patienten 4,4%. Nur knapp 44% der betroffenen Patienten sei bewusst, dass sie einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Die Patienten bräuchten eine bessere Aufklärung, auch in Kooperation zwischen Facharzt und impfendem Hausarzt, so Schleevogt.

Quelle: Fachpressekonferenz: “Risiko Immunsuppression – Infektionskrankheiten vorbeugen und richtig impfen” während des DGIM, 4.05.19 in Wiesbaden. Veranstalter: Pfizer Deutschland GmbH

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.