Berlin. Das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) ist am Freitag (16. August) in Kraft getreten. Diese Vollzugsmeldung hat das Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht. Mit dem Gesetz soll der Bund erweiterte Befugnisse bekommen, um für Arzneimittelsicherheit zu sorgen. „Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass Arzneimittel ihnen helfen und nicht schaden“, teilte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zum Inkrafttreten mit. Hintergrund für das GSAV war unter anderem der Skandal um verunreinigtes Valsartan.
Damit solche Fälle nicht mehr auftreten, sollen Bundes- und Länderbehörden künftig besser zusammenarbeiten und Apotheken sowie Herstellbetriebe stärker kontrolliert werden. Informationen über die Hersteller werden in Zukunft öffentlich zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus finden sich einige weitere Maßnahmen im Gesetz, die sich direkt auf Ärzte in der Praxis auswirken werden. So sollen Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband bis Anfang 2020 festlegen, was eine elektronische Verordnung voraussetzt. Das Gesetz nennt zum Beispiel eine „qualifizierte elektronische Signatur“ als einen Aspekt.