München. Bayern lehnt Teile der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geplanten Reform der Notfallversorgung entschieden ab, insbesondere eine mögliche Grundgesetzänderung. „Für die Rettungsdienste sind die Länder und nicht der Bund zuständig“, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Mittwoch. „Mit einer Änderung würde unverhältnismäßig in die vorhandenen bewährten Rettungsstrukturen eingegriffen – ohne konkret erkennbare Vorteile für alle Beteiligten.“ Er sehe dadurch keinen Mehrwert für Patienten.
Zu wenig Abstimmung
Herrmann kritisierte auch Spahns Vorgehen. „Der Gesetzentwurf ist mit den Ländern bisher überhaupt nicht besprochen worden. Die in vielen Ländern für das Rettungswesen zuständigen Innenminister sind auch für die Besprechung im August noch nicht einmal eingeladen“, sagte er. Insbesondere könne Spahn die unter 112 erreichbare Notrufzentrale nicht ohne Abstimmung mit den Ländern und Kommunen umstellen.
Zentrales Lotsensystem vorgesehen
Spahn will mit der Reform vor allem die Rettungsstellen der Kliniken entlasten. Künftig soll stärker vorab entschieden werden, ob Patienten tatsächlich in die Notaufnahme kommen sollen oder ob etwa ein zeitnaher Arzttermin reicht. Als zentrale Lotsen sollen Gemeinsame Notfallleitstellen fungieren. Dort soll geklärt werden, ob ein Patient ins Krankenhaus kommen soll, ob der Bereitschaftsdienst zuständig sein soll oder auch eine normale Sprechstunde reicht. Erwogen wird aber auch eine Grundgesetzänderung, damit in Zukunft nicht mehr die Länder alleine für den Rettungsdienst zuständig wären.
Quelle: dpa